Anwaltschaftliche Vertretung

Nur für Mitglieder. Karenzfrist. Selbstbehalt. 

Ist eine anwaltschaftliche Unterstützung vor Gericht notwendig und erfolgversprechend, übernehmen wir für unsere Mitglieder Gerichts- und Anwaltskosten. Verhandlungen vor Schlichtungsstellen hingegen können Mietende in der Regel selber bewältigen.

Voraussetzungen

  • Anwaltschaftliche Unterstützung ab Stufe Gericht bei Aussicht auf Erfolg
  • Keine freie Wahl des Anwalts bzw. der Anwältin
  • Nur für Rechtsfälle während der Mitgliedschaft *)
  • Selbstbehalt 10% (mind. CHF 100, max. CHF 500)

*) Karenzfrist Bei Beginn der mietrechtlichen Auseinandersetzung (z.B. Empfang einer Mietzinserhöhung) besteht die Mitgliedschaft seit mind. drei Monaten. Es gilt der Eingang der Beitragszahlung.

Vorgehen Schritt für Schritt

Im Streitfall frühzeitig bei unserer Rechtsberatung melden

Gang vor Schlichtungsstelle prüfen

  • Prüfen, ob eine Schlichtungsklage ans Ziel führen kann
  • Wenn ja: Schlichtungsklage einreichen
  • Wenn nein: andere Möglichkeiten erwägen

Schlichtungsverhandlung vorbereiten und Termin persönlich wahrnehmen

  • Verhandlung vorbereiten: Telefon-Coaching durch Rechtsberatung
  • Verhandlungstermin wahnehmen
    Persönliches Erscheinen zwingend
  • Wenn erfolgreich: Kompromiss erzielt, Fall abgeschlossen
  • Andernfalls: Schlichtungsstelle erteilt Klagebewilligung

Gang vor Gericht prüfen

  1. Klagebewilligung ist Voraussetzung für den Gang vor Gericht
    Dafür stehen 30 Tage zur Verfügung ab Erhalt Klagebewilligung
  2. Unsere Rechtsberatung prüft mit Ihnen, ob eine Klage Erfolg verspricht
  3. Wenn ja: Antrag auf Kostengutsprache stellen
    Prüfung durch unsere Rechtshilfedelegierte innert fünf Tagen
  4. Wenn nein: andere Möglichkeiten erwägen

Klage vor Gericht einreichen

  • Prüfung Kostengutsprache
  • Wenn positiv: Betreuung durch Vertrauensanwalt bzw. -anwältin Mieterverband und Klageeinreichung
  • Wenn negativ: andere Möglichkeiten erwägen

Erfolg vor Gericht oder Weiterzug

  • Ausgang Gerichtsentscheid
  • Wenn positiv: Fall erledigt
  • Wenn negativ: Prüfung Weiterzug an nächste Instanz

Abschluss Verfahren, Verrechnung Kostenanteil

Unabhängig vom Ausgang erstellt der Vertrauensanwalt bzw. die -anwältin eine Rechnung über 10% der Verfahrenskosten, maximal aber CHF 500