70 CHF PRO KALENDERJAHR
Mitgliedschaft
«Wohnen»
Für Privatpersonen und Solidarmitglieder im gleichen Haushalt
Mietprobleme? Wir sind für Sie da!
Sie haben die Kündigung erhalten und sind verunsichert? Ihre Vermieterschaft behebt Mängel an der Wohnung nicht? Ihre Miete wird erhöht und Sie wollen wissen, ob die Erhöhung rechtmässig ausfällt? Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands werden Sie von Fachpersonen beraten und profitieren von kompetenter Unterstützung!

70 CHF PRO KALENDERJAHR
Mitgliedschaft
«Wohnen»
Für Privatpersonen und Solidarmitglieder im gleichen Haushalt

70 CHF PRO KALENDERJAHR
Mitgliedschaft
«Geschäft»
Für Unternehmen in gemieteten Gewerberäumen
Zwischen dem 15. September und 31. Dezember ist die Mitgliedschaft für das laufende Jahr gratis. Sie zahlen den Jahresbeitrag für das folgende Jahr, können aber schon jetzt alle Dienstleistungen und Angebote des Mieterinnen- und Mieterverbandes in Anspruch nehmen.
Zusätzlich zur Mitgliedschaft können Sie für 10 Franken pro Jahr eine freiwillige Haftpflichtversicherung für Mietschäden abschliessen.
Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab 15. September gilt der Jahresbeitrag bereits für das Folgejahr.
Rechtshilfe
Die in der Mitgliedschaft des MV LUZERN NW OW UR eingeschlossene Rechtshilfe gilt für das Mietobjekt an dieser Adresse. Die Adresse muss im Kanton Luzern, Nidwalden, Obwalden oder Uri sein. In der Rechtshilfe eingeschlossen sind Ehepartner, eingetragene Partnerschaften sowie alle Personen, die den Mietvertrag solidarhaftend mitunterzeichnet haben.
Falls Mitglieder ein weiteres Mietverhältnis an einer anderen Adresse oder ein Geschäftslokal gemietet haben, empfiehlt sich für diese Mietverhältnisse zusätzlich eine Mitgliedschaft zu lösen, um ebenfalls von der Rechtshilfe zu profitieren.
Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können jedoch Ihre Mitgliedschaft bis spätestens 30.11. auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. Kündigungen können nur schriftlich, per Brief oder E-Mail ausgesprochen werden.