Airbnb-Initiative auf Zielgerade
Die Extrarunde hat sich gelohnt. Die Baukommission hat heute die Änderungen am Reglement über die Kurzzeitvermietung vorgestellt. Der neue Umsetzungsvorschlag der Airbnb-Initiative stopft Schlupflöcher und sorgt für eine praktikable und mietfreundliche Umsetzung.
Die Rückweisung des Airbnb-Reglements durch den Grossen Stadtrat Ende Februar 2024 nahm der MV Luzern mit Enttäuschung zur Kenntnis. Die Gefahr, dass die Initiative trotz der deutlichen Zustimmung der Bevölkerung auf die lange Bank geschoben wird, schien real. Umso erfreulicher ist nun, dass die Baukommission Wort gehalten hat und rasch einen neuen Umsetzungsvorschlag erarbeitet hat, der nun mehrheitsfähig scheint.
Umstrittenen Hoteldefinition für Umsetzung nicht notwendig
Die umstrittene Hoteldefinition der ersten Fassung entfällt im neuen Vorschlag der Baukommission. Damit entfällt auch einer der umstrittensten Punkte, der mitausschlaggebend für die Skepsis im Grossen Stadtrat war. Die neue Lösung, dass nämlich bestehende Beherbungsbetriebe, die seit 2010 entsprechende Räumlichkeiten rechtmässig mit den notwendigen Bewilligungen an Gäste vermieten, dies auch weiterhin tun dürfen, ist im Einklang mit den Zielen der Initiative. Denn damit ist klar, dass kein Wohnraum für entsprechende Angebote zweckentfremdet wird, ohne dass dabei Spitzfindigkeiten über die Definition von Hotelzimmer notwendig sind.
Schlupflöcher geschlossen
Die Ausnahme für Beherbungen in Wohnungen mit dem Hauptwohnsitz der vermietenden Person entfällt nun ebenso. Damit ist das grösste Schlupfloch geschlossen worden. Dass in Räumlichkeiten in der Arbeitszone weiterhin Beherbungen stattfinden dürfen, steht nicht im Widerspruch zur Initiative, da damit kein Wohnraum gefährdet ist. Zudem darf eine spezifische Person maximal drei Monate pro Jahr in der Arbeitszone beherbergt werden.
Umsetzung steht nichts mehr im Wege
Mit dem neuen Vorschlag der Baukommission steht einer Annahme des Reglements aus Sicht des MV Luzern nichts mehr im Wege. Voraussichtlich wird der Grosse Stadtrat an der Sitzung vom 13. Juni 2024 über das Reglement entscheiden. Somit könnte das Reglement bereits per Januar 2025 in Kraft treten.
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