Rechtshilfe
Wir unterstützen Sie vor Gericht
Als Mitglied unterstützen wir Sie bei Mietstreitigkeiten vor Gericht. Sie bezahlen einen kleinen Selbstbehalt, wir übernehmen die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Für Neumitglieder besteht eine Karenzfrist von drei Monaten.
Ihre Chancen und Risiken werden in der persönlichen Rechtsberatung mit unseren RechtsberaterInnen ermittelt. Bei Aussicht auf ein erfolgreiches Verfahren stehen Ihnen unsere Vertrauensanwält*innen zur Verfügung.
Keine Angst vor der Schlichtungsbehörde
Die allermeisten Mietrechtskonflikte werden aussergerichtlich und kostenlos auf der Stufe Schlichtungsbehörde gelöst. Direktinvolvierte müssen an der Schlichtungsverhandlung persönlich anwesend sein und können sich durch weitere Person begleiten lassen. Eine Begleitung durch einen Anwalt ist jedoch nicht nötig. Wir helfen bei Unklarheiten und bereiten Sie argumentativ auf die Verhandlung vor.
Kontaktieren Sie uns für einen persönlichen Beratungstermin:
041 220 10 22, Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr.
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
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- Thurgau
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- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
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Freiburg franz. Teil
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