Mieterschreck Cramer will die Mietzinse weiter anheizen
Gestützt auf seine einseitigen Fragestellungen in der «volkswirtschaftlichen» Auslegeordnung kündigt Regierungsrat Cramer nun an, den Investoren schon 2025 auf dem Schleichweg erneut überhöhte Renditen zu verschaffen. Dies geschähe auf dem Buckel aller Mietparteien und würde die Wirkung des Wohnschutzgesetzes schwächen oder gar beseitigen. Über diese aus MV Basel-Sicht gesetzwidrige neue Cramer-Verordnung wird das Bundesgericht entscheiden müssen.
Unredlich ist die Vorgehensweise von Regierungsrat Conradin Cramer, per Verordnung eine neue Rechtslage zu schaffen, welche dazu führen würde, die Mietzinsspirale nach erfolgter Sanierung anzutreiben. Er umgeht damit bewusst unser Wohnschutzgesetz von 2022, welches die Wohnbevölkerung vor falsch deklarierten und überrissenen Sanierungs-Aufschlägen schützt.
Umverteilung à la Cramer: Mietparteien zahlen Millionen Franken an Baloise & Co.?
Diese Mietzinsspirale ist ab 2022 flach geworden, dank dem von der Bevölkerung angenommenen Wohnschutzrecht. Seither gab es bereits gegen 1'000 Sanierungen, nach deren Abschluss die Basler Mietparteien im Schnitt korrekte 30 bis 40 Franken Aufschlag bezahlen anstelle des früheren Zehnfachen, also 300 oder 400 Franken oder noch mehr.
Wie im übrigen Wirtschaftsleben bezahlen also die Mietparteien dank Wohnschutz nur noch das, was sie auch beziehen. Entsprechend bleiben die Grossinvestoren – mit Baloise als dem grössten Lautsprecher – zu Recht auf ihren ordentlichen Kosten sitzen, welche sie ja bereits aus den laufenden Mietzinsen decken können und müssen.
Cramers Trick: Gesetzwidrige Rechenformel
Nun will Regierungsrat Cramer den Mieterinnen und Mietern wieder zusätzliche Rendite-Anteile der (Gross-) Investoren aufhalsen. Er will dies auf zwei Arten tun: Erstens will er den jetzigen Überwälzungssatz verzerren – also jener Anteil an den Investitionskosten, den die Investoren nach Wohnschutz selber tragen müssten. Zweitens soll jeder Investor freiere Hände erhalten, wenn er seine Rendite-Sanierung als «energetisch» bemäntelt. Wie dies gehen soll ist unklar; die Rendite-Motion Rechsteiner – ein Trojanisches Pferd – könnte ungutes Vorbild sein.
Politisch unethischer Regierungsrat
Gemäss der politischen Ethik müsste Conradin Cramer zuwarten, bis die vier Rendite-Motionen behandelt sind, mit deren Umsetzung die mietfeindliche bürgerliche Ratsmehrheit im Januar 2024 den Regierungsrat beauftragt hat. Im Fussball bekäme er für sein Vorpreschen eine Rote Karte. Verwerflich ist daneben, dass für seine klar politisch motivierte Verordnung eine wissenschaftliche «Auslegeordnung» herhalten muss, die Cramer heute präsentiert hat.
Diese «Auslegeordnung» stützt sich auf einseitige Fragestellungen, welche wiederum RR Cramer ihr im Winter 2024 vorgegeben hatte. Recht korrekt gibt sie aber wieder, dass es zu früh ist für eine Bewertung. Viele Angefragte würden «zwar über anekdotische Evidenz» verfügen: «Belastbare Daten bestehen jedoch kaum». Heute würde noch vierlei Unsicherheit herrschen.
Fake-News von RR Cramer
Hiervon lässt sich der zuständige Regierungsrat aber nicht beirren. Keck und falsch behauptet er einen «Zielkonflikt zwischen den Verfassungsbestimmungen des Wohnraumschutzes und des Klimaschutzes (Netto-Null 2037)». Darauf stützt er denn auch seine Schwächung per Verordnung.
Dass das Wohnschutzgesetz gegenteils ökologisch besonders wertvolle Sanierungen fördert, wird dabei totgeschwiegen. Generell bleibt der Einsatz des MV Basel im Sinne von «Wohnschutz und Klimaschutz gehören zusammen» unerwähnt bleibt, ebenso, dass auch ein Gerichtsentscheid (Rainallee) soeben diese gemeinsame Betrachtungsweise verlangt hat.
Aus heutiger Sicht werden die am Wohl der Wohnbevölkerung interessierten Kreise die geplante Verordnung und deren Anwendung vom Bundesgericht auf ihre Rechtswidrigkeit prüfen lassen.
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