26.06.2023

Wohnschutz und Klimaschutz führen gemeinsam zum Abbruchschutz

Die Abbruchwelle bedroht Basel immer stärker. Sie bringt Überverdichtung und führt jetzt schon zu weiterer Verdrängung und Vertreibung langjähriger und älterer Mietparteien. Der MV Basel schützt seinen Wohnschutz mittels Behördenrekursen, Verhandlungen – und neu mittels einem klima- und sozialpolitisch abgefederten Abbruchverbot (mit Ausnahmevorbehalt).

Im heutigen Mediengespräch hat der MV Basel 1891 den aktuellen Stand seiner vorbereiteten «Insistierungsinitiative» beschrieben. Er hat dabei festgehalten, dass er deren Zielsetzung – seinen von den Behörden weitgehend ignoriertes, auf niederschwelligen und unbürokratischen Wohnschutz zielendes Gesetz zu stärken – aus aktuellem Anlass erweitert.

Schlupflöcher endlich stopfen

Das (Teil-) Abbruchverbot (mit Ausnahmevorbehalt) ist in seinem aktuellen Wohnschutzgesetz bereits korrekt verankert, und zwar in den Paragrafen 7 und 8e. Doch weiterhin ignorieren die Behörden das Gesetz und winken Abrisse mal für mal durch. Die neue Abbruchschutzinitiative soll die heute missbräuchlich genutzten Schlupflöcher stopfen. Dem ganz auf Bürokratie ausgerichteten heutigen Bauinspektorat soll Spielraum genommen werden. Einfache und unbürokratische Lösungen sollen zum Zuge kommen.

Breite Allianz aus Wohn-, Klima- und Baumschutz

Hierzu geht der MV Basel eine breite Allianz ein mit allen fortschrittlichen und besorgten Fachleuten im Bereich Klima-, Baum- und Umweltschutz. So ist denn das bedingte Abbruchverbot stark mit der Frage der Grauen Energie verbunden. Ausgangspunkt ist die Meinung einer wachsenden Zahl an Fachleuten, wonach eine sanfte Sanierung im Bestand «nahezu immer» die umweltmässig verträglichere und daher bessere Lösung darstellt gegenüber einem Abriss mit sogenanntem Ersatzneubau. Ähnlich verhält es sich beim Baumschutz, wo kein «Ersatzbäumchen» den gewachsenen Baum «ersetzen» kann.

Immer bedrohlichere Abbruchwelle stoppen

Es ist unerträglich, wenn Klein- und Grossinvestoren seit Längerem ungehindert darangehen können, «Zahnlückenhäuser» aufzukaufen, um sie abzureissen und durch Greenwashing-Bauten zu ersetzen, welche die heutige Vielfalt zerstören und zu einer «Manhattisierung» führen können. Dass den Rendite-Getriebenen der heutige, ganz auf (Über-) Verdichtung ausgerichtete neue Zonenplan entgegenkommt, lässt diese Manhattisierung unserer Wohnquartiere noch bedrohlicher erscheinen.

Wohnbevölkerung will endlich in Ruhe gelassen werden

Dass der MV Basel mit seinem Ansinnen und seiner Abbruchschutzinitiative auch diesmal die Wohnbevölkerung hinter sich hat, deutet sich aufgrund der aktuellen Petitionen und Rekurse von Anwohnenden im Gundeli, Matthäus, Rosental und anderswo an. Die Wohnbevölkerung hat genug von Verdrängung durch Fehlsanierungen und von Vertreibung durch die weiterhin vorkommenden Massenkündigungen. Sie wird sich auch gegen die von Grossinvestoren und Kleinspekulanten befeuerte (und von den Behörden geduldete) Überverdichtung wehren.

Rechtlich unbedenklich

Rechtlich ist die Abbruchschutzinitiative unbedenklich. Die Grundrechte bleiben jederzeit gewahrt. Demgegenüber erlauben Kantonsverfassung und Wohnschutzgesetz sowie Klimaschutzregulierungen – zur Wahrung der überwiegenden Bedürfnisse der Wohnbevölkerung, und um die Wohnungen in ihrer bisherigen Kategorie zu behalten – soziale und ökologische Eingriffe in das Wohneigentum derer, die mit ihrem Eigentumsrecht übermarchen. Zudem wird ein Abriss weiterhin ganz ausnahmsweise möglich sein, wenn er auch nach Meinung von ökologisch aufgeschlossenen Fachleuten für einmal gegenüber den umfassenden Vorteilen der sanften Sanierung überwiegen sollte.