Neuer Referenzzinssatz
Der Referenzzinssatz ist nochmals gestiegen. Ihre Miete auch? Sie können bei uns die Erhöhung überprüfen lassen.
Am 1. Dezember ist der für Mietzinse relevante Referenzzinssatz auf 1,75% gestiegen. Die Teuerung nimmt ebenfalls zu. Dies bedeutet, dass zahlreiche Mieten angehoben werden. Nicht jede Erhöhung wird aber, unserer Erfahrung nach, korrekt berechnet. Falls Sie ein Formular zur Mietzinserhöhung erhalten haben, können Sie dieses bei uns kontrollieren lassen. Zögern Sie nicht, da Sie sich gegen eine allfällige ungerechtfertigte Erhöhung rasch wehren müssen, nämlich innert 30 Tagen nach Erhalt der Erhöhungsanzeige.
Mailen (rechtsberatung@mvbasel.ch) oder schicken Sie uns Kopien von Mietvertrag, Erhöhungsanzeige und, wenn vorhanden, frühere Vertragsänderungen. Unser Team ist für Sie da!
Bitte beachten Sie, dass wir individuelle Beratungen betreffend Mietzinserhöhungen aufgrund des gestiegenen Referenzzinssatzes wegen der hohen Nachfrage ausschliesslich für unsere Mitglieder anbieten können.
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
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