27.01.2023

Lausanne stützt MV-Wohnschutz und bodigt RR-Konzept

Unsere erfolgreiche Wohnschutzinitiative wird vom Bundesgericht fast ganz gestützt. Es stärkt somit auch unser ausgeklügeltes Konzept gegen Rendite-Sanierungen (mit und ohne Massenkündigungen). Für die Basler Regierung ist es indes eine schwere Niederlage: Ihre Verordnung, die unser Gesetz aushebelt, beruht einzig auf gewisser Mietzinskosmetik und auf eben jenem Rückkehrrecht, das nun vom Bundesgericht beseitigt wird. Nun muss unser Gesetz und somit der Volkswille (gegen unnötige Sanierungen und gegen sinnlose Grundrissveränderungen!) endlich umgesetzt werden. Lenkt die Regierung jetzt nicht ein, wird eine neue «Volksinitiative» wahrscheinlicher.

Die gute Nachricht vorweg: Fast sämtliche Aspekte des Wohnschutzes, den eine Allianz von Links bis Rechts unter der Ägide des MV Basel ausgeklügelt und in Abstimmungen komfortabel durchgebracht hat, sind vom Bundesgericht gutgeheissen worden. Einwände betreffend Eigentumsgarantie sind somit endgültig vom Tisch.

Nachvollziehbare Streichung des bundesrechtswidrigen Rückkehrrechts

Die einzige Kritik des Bundesgerichts ist nachvollziehbar: Das Rückkehrrecht in § 8a Absatz 3 Buchstabe a verstösst gegen Bundesrecht und wird aufgehoben. Dieses Rückkehrrecht steht zwar in der Initiative drin, und die Initianten stehen auch dazu. Allein, in den politischen Prozess eingebracht worden war es von der Regierung und deren reichlich bestückten juristischen Abteilungen. Die Wohnschutzinitiative hat es von Anfang mit grossen Bedenken und nur deswegen übernommen, weil keine unnötigen Konfliktfelder mit der Regierung aufgetan werden sollten. Schon damals war aber recht offensichtlich, dass sich ein vorbehaltloses Rückkehrrecht nicht mit dem OR vertragen würde. Solche Einwände waren intern gegenüber der Regierung denn auch vorgebracht worden, stiessen aber auf taube Ohren.

Schwere Niederlage für die Regierung und ihr Schmalspur-Wohnschutzkonzept

Spätestens mit Erlass der – aus unserer Sicht teils gegen die Wohnschutzinitiative verstossenden – Verordnung ist später klar geworden, wieso das Rückkehrrecht der Regierung so wichtig ist: Damit und mit ihrer Kosmetik an den Mietzinsen konnte sie ihr Schmalspurkonzept rechtfertigen, wonach die Investorenseite weiterhin mit ihren Liegenschaften verfahren dürfe, wie es ihr beliebt, inklusive Grundrissveränderungen und unökologischen Sanierungsmassnahmen. Das Rückkehrrecht sollte die Investoren gemäss Regierung davon abhalten, weiterhin rein Rendite-orientierte Sanierungen und insbesondere Massenkündigungen vorzunehmen.

Bringt das Bundesgericht nun endlich die Wende hin zu ökologischen Sanierungen?...

Dieser regierungsrätliche Fehlwohnschutz ist nun gescheitert. Ohne Rückkehrrecht hat die Regierung nun einen zahnlosen, abgespeckten «Nicht-Wohnschutz» als Überbleibsel, und jedenfalls nichts Griffiges mehr in der Hand.

Um den Basler Volkswillen nun endlich umzusetzen, muss nunmehr die Regierungspraxis an das Wohnschutzgesetz angepasst werden. Nur wenn die Investoren-Eingriffe in die Wohnungen auf ökologisch optimierten Gedanken beruhen und nur wenn sie auf das beschränkt werden, «was nooche-n-isch» – können Rendite-Sanierungen (mit und ohne Massenkündigungen) wirksam verhindert werden.

…oder braucht es eine weitere Volksinitiative mit erneuter Niederlage für die Behörden?

Sollte die Regierung diese Niederlage vor Bundesgericht indessen nicht zum Anlass nehmen, ihr Wohnschutzkonzept dem Gesetz anzupassen, dann muss dies unter Umständen mit einer weiteren Volksinitiative geschehen. Dies wäre dann eine weitere Niederlage einer Regierung, die weit weg von ihrer eigenen Wohnbevölkerung zu sein scheint.