20.04.2022

Beschwerde gegen Wohnraumzerstörung am Spalenring

Der MV Basel 1891 hat soeben fristgerecht Einsprache erhoben gegen den geplanten Abbruch von drei Wohnhäuschen am Spalenring. Er nutzt dabei das Verbandsbeschwerderecht, das bezahlbaren Wohnraum schützen soll.

Das Bauprojekt zielt auf die Beseitigung von drei Wohnhäuschen am Spalenring. Der MV Basel 1891 hat zahlreiche Ungereimtheiten im Baudossier angetroffen. Er verlangt von der Baupolizei dessen Rückweisung, im Eventualfall die Abweisung des Baugesuchs wegen Verletzung der rechtlichen Vorschriften. Der MV Basel nutzt das Verbandsbeschwerderecht, welches das Gesetz ihm verleiht, um bezahlbaren Wohnraum vor Zerstörung zu schützen.

Baudossier voll von Mängeln

Im von der Baupolizei vermittelten Baudossier fehlen Gutachten und Nachweise, und weitere Dokumente sind lückenhaft. So fehlen zwingende Angaben zu den geplanten Mietzinsen. Warum ein Abbruch ausnahmsweise möglich sein soll, wird nicht dokumentiert. Auch Angaben zur Vernichtung von grauer Energie aufgrund des geplanten Abbruchs fehlen. Es fehlt ein Gutachten zu den Schadstoffen. Jenes zur Lärmbelastung ist zwar vorhanden, aber unvollständig, denn es setzt sich nicht mit der neueren Rechtspraxis auseinander, wonach bei Strassenlärm im Grunde keine Ausnahmebewilligung möglich ist.

Geschützte Bäume sollen gefällt werden

Grosse Sorgen bereitet der lockere Umgang mit den Baumschutzvorschriften. So soll eine stattliche Weide mit 2,65 Metern Umfang (!) im beengten Hinterhof der «verdichteten Rendite» zum Opfer fallen. Das zweite Fällgesuch betrifft gar einen Baum, der erst vor Jahresfrist als «Ersatzbaum» für einen bis damals geschützten Baum gepflanzt wurde und der nun bereits wieder zugunsten eines «Ersatz-Ersatzbaum» gefällt werden soll. Dass die Unterkellerung keine auch nur annhähernd hinreichenden neuen Wurzelbereiche erlaubt, lässt beinahe schon auf einen baldigen «Ersatz-Ersatz-Ersatzbaum» schliessen.

Mangelhaftes Baudossier

Fazit: Die starken Mängel des Baudossiers lassen den Rückschluss zu, dass es weniger um das im Dossier am Rande erwähnte soziale Engagement geht als vielmehr darum, mit übermässig verdichtetem Bauen eine hohe Bodenrendite herauszuschlagen. Leidtragend wäre, käme das Projekt durch, einmal mehr die Wohnbevölkerung in Basel, denen auf wenig Bodenfläche (mittel-) teurer Wohnraum angeboten würde.

Immer häufiger: Zwang zur Baueinsprache

Der MV Basel 1891 erkennt eine Tendenz, im Interesse des Wohnlichen Basel zunehmend Einsprachen gegen im Zweifel Rendite-orientierte Baubegehren erheben zu müssen. Im Fall von Abbrüchen musste der MV Basel im letzten Jahr bereits gegen ein Projekt der Bürgergemeinde an der Frobenstrasse Verbandsbeschwerde erheben (Rekurs hängig). Zudem unterstützt der MV Basel Kollektiveinsprachen der betroffenen Anwohnerschaften, mit denen gegen Rendite-Sanierungen ohne Abbruch eingesprochen wird. Letzteres gilt u.a. für Bauprojekte mit Massenkündigungen an der Rheinfelder- und der Bäumlihofstrasse sowie am Klingental- und am Claragraben.

Gute Nachrichten für Basler Wohnbevölkerung ab 28. Mai 2022 ?

Der MV Basel erwartet, dass diese unguten Rendite-Sanierungen (mit und ohne Abbruch, mit und ohne Massenkündigungen) mit dem Basel-freundlichen neuen Wohnschutzgesetz ein Ende haben werden. Dieses tritt am 28. Mai 2022 - sechs Monate nach erfolgreicher Volksabstimmung - in Kraft und verbietet mit einer doppelten Ausnahmeklausel Rendite-orientierte Abbrüche.