15.11.2021
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Medienmitteilung

Sinnlossanierungen trifft 140 gute Basler Wohnungen

Aktueller weiterer Kahlschlag gegenüber vielen «guten» Mieter/innen in Basel: Dem halben Rümelinbachweg drohen Rendite-Sanierungen durch zwei Gross-Investoren. Linksseitig (im Birsigstrasse-Geviert) ohne und rechtsseitig mit Massenkündigungen. Keine einzige der 140 Wohnungen wird vom neuen Regierungsgesetz geschützt - das Gesetz gilt für sie gar nicht. Nur das Wohnschutz-JA hilft, die Sanierungen aufs Wesentliche zu redimensionieren.

Mittlerweile praktisch wöchentlich kommt es in Basel zur Ankündigung von Rendite-Sanierungen mit und zunehmend ohne Massenkündigungen, letzteres als Vorwirkung des Regierungsgesetzes. Dieses stellt den Grossinvestoren bei Renditesteigerungen ohne Massenkündigung einen Freipass aus, was dann zu Vergraulen und Verdrängen führt. Die bereits 30 Prozent leeren Briefkasten- und Glockenschilder in den Reding-Hochhäuser nach nur einem halben Jahr zeugen davon, dass die neue Renditestrategie der Grossinvestoren erfolgreich ist.

Halber Rümelinbachweg betroffen

Die neuesten bekannten Fälle stammen (nebst Klingentalgraben, Lehenmattstrasse und weiteren Adressen) aus dem Geviert Rümelinbachweg und Birsigstrasse.1) Betroffen sind 10 Liegenschaften in  zwei Überbauungen:

> Im einen Fall hat eine schweizweit operierende Pensionskasse Oktober auf «Frühjahr 2022» eine «umfassende» Sanierung angekündigt - das Zauberwort für Miet-Aufschläge weit über das notwendige Mass hinaus.

> Im zweiten Fall hat eine in Zürich beheimatete Anlagestiftung ebenfalls in der zweiten Oktober-Hälfte die Kündigungen zugestellt, weil sich angeblich nur auf diese Weise «eine gute und nachhaltige Wohnqualität» (wieder-) herstellen lässt.

Sämtliche Liegenschaften sind aussen topp (siehe Bilder) und innen in gutem Zustand. Es müssen laut Bewohnenden - mittlerer und oberer Mittelstand - wohl einige Unterhaltsarbeiten und die Leitungen gemacht werden. Eine Rendite-orientierte Gesamtsanierung hält aber niemand für nötig.

Regierungsgesetz schützt kein einziges Haus und keine einzige der 140 Wohnungen

Keine der Wohnungen ist geschützt, wenn das Regierungsgesetz am 1.1.2022 zur Anwendung gelangt. Die 128 Wohnungen, deren Mieter/innen «bloss» vergrault (aber nicht weggekündigt) werden, fallen von vorneherein aus dem Schutzbereich heraus. Dies gilt auch für die massen-gekündigten Wohnungen, deren Mieten über der von der Regierung festgelegten Limite liegen.

Nur ein Ja zur Initiative «Ja zum echten Wohnschutz!» führt dazu, dass die Absichten des nicht kündigenden Grossinvestors geprüft und auf das Notwendige (das, «was nooche-n-isch») redimensioniert werden. Dies entspricht auch den Bedürfnissen der Betroffenen, die den ordentlichen Unterhalt einverlangen, dies aber über die im Mietzins bereits eingerechnete angemessene Rendite abgelten lassen wollen.