24.11.2021
-
Medienmitteilung

Seldwyla im Basler Rathaus

Trölerisch geht die Regierung mit der Beschwerde gegen eine falsche Aussage im Abstimmungsbüchlein um: Erst schiebt sie die Beschwerde zwischen Rathaus und Spiegelhof hin und her, danach überweist sie sie, ohne zu entscheiden, ans Gericht. Dieses will erst nach der Abstimmung entscheiden, und auch das nur zum Preis von mindestens 1'200 Franken.

Auf Seite 20 des Abstimmungsbüchleins 2020 schreibt die Regierung, ihr Gesetz schütze «rund ein Drittel aller Mietwohnungen». Daraus ist ein Jahr später «die günstigere Hälfte» geworden, nachzulesen auf Seite 4 des Abstimmungsbüchleins 2021. Beide Male bezieht sich die Regierung auf exakt dasselbe  – aus Wohnschutz-Sicht untaugliche – Gesetz.

Die Regierung liest ihre eigenen Abstimmungsbüchlein nicht

Es macht einen grossen Unterschied, ob 50 Prozent oder nur 33 Prozent der Mieter/innen wenigstens theoretisch überhaupt in einem Schutzbereich sind. Wegen dieses groben Fehlers erhoben der MV Basel und ein paar Stimmbürger/innen noch am Tag, an dem das Stimmkuvert zugestellt wurde, also am 5. November, Beschwerde beim Regierungsrat. Das Begehren: Die Regierung solle ihren Fehler innert 4 Tagen korrigieren. Doch seit jenem 5. November herrschte Funkstille.

Chronologie der regierungsrätlichen Verschleppung eines dringlichen Anliegens

Ganze 2 Wochen später kam nun Post. Sie belegt die Rechtsverweigerung durch die Regierung, die das Verfahren offensichtlich systematisch verschleppt:

> 4 Tage brauchte die Regierung, um die Abstimmungsbeschwerde vom Rathaus zum Justizdepartement an der Schifflände tragen zu lassen (Eingang JSD: 9. November).

> Weitere 3 Tage brauchte Justizdirektorin Eymann, um zu merken, dass die Rechtsfrage ihr Departement überforderte und sie die Beschwerde doch besser direkt ans Verwaltungsgericht gebe (Ausgang JSD: 12. November).

> Nochmals 5 Tage brauchte der Meldeläufer des JSD, um die Beschwerde von der Schifflände zum Gericht beim Kunstmuseum zu tragen (Eingang: 17. November).

> Über all dies erfuhren die Beschwerdeführenden am 19. November aus den Akten des Gerichts. Das JSD selbst hatte es bis dahin nicht für nötig befunden, sie zu informieren.

Das Gericht entscheidet erst nach der Abstimmung

Wer nun denkt, das Verwaltungsgericht habe im Schnellverfahren einen Entscheid gefällt, täuscht sich: Der MV Basel und die Stimmbürger/innen haben eine Frist bis 2 Tage nach der Abstimmung, um einen Kostenvorschuss von insgesamt 1'200 Franken einzuzahlen. Erst danach könnte es womöglich irgendwann zu einem Entscheid kommen.

Gelb-rot oder direkt Rot für die Justizdirektorin

Im Fussball wäre die Regierung, oder zumindest die direkt Verantwortlichen, mit einer roten Karte vom Platz gestellt worden: Schon für den gravierenden «Fehler» hätten sie am 5. November Gelb sehen müssen. Die Verstetigung des Fehlers, also die Verschleppung um nunmehr gut 2½ Wochen, hätte erneut Gelb – oder direkt Rot – eingebracht.

Die Wahrheit kostet mindestens 1'200 Franken

Stattdessen kommt die Regierung ungestraft davon, während den Beschwerdeführenden eine vierstellige Gebühr aufgebrummt wird.