12.03.2021

Massenkündigungen sind einstweilen vom Tisch!

Niederlage für eine Rendite-orientierte Zürcher Investorin: Ihre Kündigungen sind nicht gültig, wie die heute verhandelte Sammelklage Lothringerstrasse zeigt. Die erschwerten Umständen (Covid-19; von der Schlichtungsstelle verfügte Einzelverhandlungen) werten den Erfolg der vom MV Basel vertretenen acht Mietparteien zusätzlich auf.

Eine «Einzelabreibung» führt die Staatliche Mietschlichtungsstelle heute während des ganzen Tages durch. Dabei geht es um die Beurteilung der Massenkündigung an der äusseren Lothringerstrasse. So muss jede betroffene Mietpartei einzeln antraben. Dies widerspricht ihrem erklärten Willen. Denn der Zusammenhalt und die Nachbarschaftshilfe sind stark ausgeprägt. Viele Mieter/innen wohnen seit Jahren und Jahrzehnten dort und sind untereinander solidarisch.

Nun zeigte sich aber in den ersten Verhandlungen ab 8.30 Uhr, dass die Kündigungen nicht gültig sind. Die Vertrauensanwaltschaft des MV Basel 1891 konnte der Gegenseite diverse formelle und inhaltliche Mängel nachweisen, demgemäss die Kündigungen vorgeschoben sind. Dies ist auch nicht erstaunlich, geniesst doch das in die Leerkündigungen verstrickte Firmenkonstrukt («Seelicht AG» / «Wohnplus AG» / «Goldbau AG» / «Cora GmbH») keineswegs einen guten Ruf.

Demnach ergibt sich aus den ersten Verhandlungen von heute Morgen, dass die Kündigungen vom Tisch sind. Dies ist ein Zwischenerfolg für all jene Mietparteien, die nicht klein beigegeben haben, sondern sich seit 2019 mittels Sammelklage zur Wehr setzen. Es ist davon auszugehen, dass auch für jene Mietparteien, die am Nachmittag zu den gesplitteten Terminen erscheinen, dieselbe Regelung gilt: Kündigungen vom Tisch.

Offen ist, wie die Eigentümerseite sich neu positionieren wird. Die Mieterschaften sind jedenfalls weiterhin bereit, Hand zu bieten für künftige Sanierungsarbeiten. Dies geht ja auch aus einzelnen früheren Medienberichten hervor.

210312,mvb,leu