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16.08.2021

Basler Statistiken stützen die Wohnschutzinitiative

Unverändert herrschen in Basel Wohnungsnot und Mietzinsnot, wie zwei eben publizierte Basler Amtsstatistiken belegen. Das verlangt gebieterisch nach sofortiger Abstimmung über die Wohnschutzinitiative. Denn die Grossinvestoren missbrauchen den Wohnungsmarkt weiterhin zur Mietzins-Treiberei, während die Behörden die eine Statistik schönreden und die andere totschweigen.

Erneut unterschreiten die Leerstände den Grenzwert von 1,5 Prozent, weshalb weiterhin amtlich Wohnungsnot festgestellt wird. Dies stützt die Annahme des Marktversagens und des anhaltenden Fehlverhaltens der (Gross‑) Investoren; andernfalls gäbe es Wohnungsnot nicht.

Unvollständige Wohnungsnot-Statistik, kaschierte Mietzinsnot-Statistik

Die Leerstatistik kaschiert zudem die wachsende Basler Mietzinsnot; also Mietzinse, die entgegen den Prinzipien der Kostenmiete stetig und in breitem Masse steigen. Die Erhebung der Mietzinse anlässlich der Leerstände, wie wir es seit Jahren vergeblich fordern, würde die verbreitete Mietzinsnot nach unserer Einschätzung klar belegen.

Diese Mietzinsnot lässt sich indes auch aus der ebenfalls kürzlich publizierten Mietindex-Statistik ablesen. Demnach steigen die Mietzinse seit den 1960er Jahren generell stärker als der Basler Konsumentenindex. In den letzten Jahren verschärfte sich dies noch rapid: Während die Konsumpreiskurve flach bleibt, steigt die Mietzins-Kurve steil nach oben auf das Doppelte.*

Investorenfreundliches WRFG, sozialverträgliche Wohnschutzinitiative

Diese Verdoppelung der Mietzinse liegt wiederum an den (Gross-) Investoren mit ihrem reinen Rendite-Denken. Ausgerechnet ihre Marktausbeutung bildet die Basis für das aktuelle Behördengesetz (WRFG) und dessen Verordnung, welche beide Anfang 2022 in Kraft gesetzt werden und für welche anlässlich der Statistikpräsentation Propaganda gemacht wird.

Damit aber die Unruhe vom Basler Wohnmarkt verschwindet, muss die behördliche Optik dringend ändern: von investorenfreundlicher Marktausbeutung zu bevölkerungsfreundlicher Mietzinsdämpfung. Das Wohnschutzgesetz sieht dies vor; die Bevölkerung muss so rasch als möglich (am 28. November 2021) darüber abstimmen können. Nur so kann Verdrängung von Mietparteien aufgrund von Sanierungen, mit und ohne Massenkündigungen, verhindert werden.

Fehlerhaftes in der Leerstandserhebung

Zudem zeigt die Leerstandserhebung statistische Fehler (1) und Falschinterpretationen (2, 3) **:

  1. 1-Z'Whgn: Deren hohe Leerstandsquote (2,3%) ist zu hinterfragen, da eine hohe Zahl an Apartment-Wohnungen darunter sind, die nicht dem primären Wohnungsmarkt dienen und daher keinen Eingang in die Statistik finden dürften. Dabei bleibt egal, wieweit Apartments wegen Corona bzw. Homeoffice leergestanden sind bzw. zum airbnb-Markt gezählt würden.
  2. Viele 2-, 3- und 4-Z'Whgn standen am Stichtag nur deswegen leer, weil deren Mietparteien durch angekündigte oder gerade laufende Sinnlossanierungen bereits verdrängt worden sind. Statt vieler Beispiele sei die laufende Sanierung der Reding-Hochhäuser erwähnt.
  3. Ebenso werden viele 2-, 3- und 4-Z'Whgn als leer registriert, weil sie am Stichtag wegen Massenkündigungen leergeräumt sind. Dies gilt für rund 150 «Credit Suisse»-Wohnungen am Schorenweg ebenso wie für weitere rund 100 «Zürich»-Wohnungen  an der Adler-, Sennheimer- und Rheinfelderstrasse. Auch hier gibt es lange Listen und hohe Dunkelziffern
     

Fazit: Bei korrekter Herangehensweise, welche keinerlei Rücksicht auf die bevorstehende politische Abstimmung nehmen würde, müsste die Leerwohnungsquote bedeutend tiefer sein.

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*   https://www.statistik.bs.ch/aktuell/preismessung.html (erste Schautafel), «Dossier Basel», Juli 2021

** Gemäss amtlichen Aussagen, die uns gegenüber im Vorjahr in vorliegender Weise gemacht wurden

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