Drei-Drittel-Rettungspakets. Wie gehe ich vor?
Der Grosser Rat hat eine Zweitauflage des «Drei-Drittel-Rettungspakets» (vom MV BS und Wirteverband initiiert) einstimmig bewilligt. Nun können Sie auf der Seite des Finanzdepartements die Vereinbarung herunterladen. Das Online-Formular für die Gesuchseingabe ist ebenfalls seit 4. März Online.
Wenn Sie zu den Betrieben, die ab November (kantonaler Teil-Lockdown) oder Januar (nationaler Teil-Lockdown) schliessen mussten, empfehlen wir Ihnen zuerst auf Ihren Vermieter zuzugehen. Die Einigungsvereinbarung, welche Bestandteil des Antrags für die Mietzinshilfe ist, können Sie auf der Seite des Finanzdepartements finden und herunterladen. Diese kann elektronisch auszufüllen werden (PDF). Sie muss dann handschriftlich unterzeichnet werden. Die Mietzinshilfe wird vom Vermieter mittels elektronischem Antragsformular beantragt werden. Dieses Formular ist nun online. Dort kann dann die unterzeichnete und eingescannte Einigungsvereinbarung als PDF mit dem elektronischen Antragsformular hochgeladen werden. Das muss vom Vermieter gemacht werden.
Zur Seite des Finanzdepartements und zu den Unterlagen/Formulare gelangen Sie, in dem Sie auf das Link unten klicken.
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