10.03.2020

Massenkündigungen unterlaufen den Schutz vor Corona

Den aktuellen Ansturm von Rat Suchenden betreffend Senkung ihrer Mietzinse bewältigt der MV Basel mit mehr Fachpersonal und ausgedehnten Beratungszeiten. Den allseitigen Schutz der Gesundheit garantiert er mit Einzelberatungen auf Termin unter Aufhebung des Wartezimmers.

Auch für ein KMU wie den MV Basel 1891 stellt die aktuelle Situation eine grosse Herausforderung dar. Das zeitliche Zusammenfallen der Mitteilungen zweier Bundesämter (BA) – Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes (BA für Wohnungswesen BWO, 2. März) sowie Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus (BA für Gesundheitswesen BAG, 5. März) – fallen nicht nur zeitlich zusammen. Sie führen auch zu einem Massenansturm auf unsere Dienstleistungen, den wir mit erhöhtem Gesundheitsschutz für Rat Suchende und Angestellte gewährleisten.

Kein Wartezimmer mehr, dafür vermehrt Einzeltermine auf Voranmeldung

Noch am Tag der BAG-Empfehlungen, dem 5. März, hat der MV Basel 1891 erste Massnahmen getroffen und sein Wartezimmer geschlossen. Sprechstunden ohne Voranmeldung ab 16.30h sind daher vorläufig nicht mehr möglich.

Als Ersatz stehen Einzeltermine auf Voranmeldung für 15-minütige Kurzberatungen zur Verfügung. Aus Schutzgründen findet nur eine einzige persönliche Rechtsberatung aufs Mal statt. Termine sind jeweils bereits ab 14.00h und bis 18.30h offen (wie gewohnt Montag bis Donnerstag; die Mitarbeitendenpause zwischen 16h und 16.30h bleibt bestehen). Dabei dient das grösste vorhandene Zimmer als Beratungsraum, damit die nötige Distanz gewahrt werden kann.

Verstärkung der Telefonischen, der E-Mail- und der Akten-Rechtsberatung

In den Vordergrund der Rechtsberatungen rückt derweil die online-Erreichbarkeit. Wir haben die Beratungsteams gezielt verstärkt, um telefonisch sämtliche Anfragen beantworten zu können, sei es zu Referenzzinssatz-Senkungen, zu Massen-Sanierungen/Kündigungen sowie allen übrigen mietrechtlichen Themen.

Voraussetzung für die Beratungs-Rückrufe ist, dass wir per E-Mail: rechtsberatung@mvbasel.ch oder per Post/Briefkasteneinwurf in den Besitz der vollständigen Mietdossiers gelangen. Beim Hypozins bedeutet dies Kopien des Mietvertrags sowie aller Nachträge. Davon ausgenommen ist die Hotline: 061 666 69 69, welche weiterhin nur undokumentierte Anfragen beantwortet.

Wohnfachberatung bleibt vorläufig aufrechterhalten

Bis auf Weiteres bieten wir Fachberatung in der Wohnung oder im Büro von Rat Suchenden an (Dokumentation des Einzugs, von Mängeln oder anlässlich von Auszug bzw. Wohnungsabgabe).

Vorläufig nur Mitglieder-Beratung – jede Rat suchende Person kann sofort Mitglied werden

Die hohe Zusatzbelastung bringt für Nicht-Mitglieder Einschränkungen. Die täglichen Beratungen sind vorläufig unseren rund 11‘000 Mitgliedern (Tendenz seit Jahrzehnten wachsend) vorbehalten. Indes kann jede Person sofort vorgängig einer Beratung Mitglied werden und so ebenfalls von unseren Beratungen profitieren. Indem wir die Jahresmitgliedschaft bewusst seit Jahren bei tiefen 85 Franken eingefroren haben, sollte die Beratung also weiterhin jeder Mietpartei möglich sein.

Diese Regelung steht übrigens in Übereinstimmung mit den Statuten und ist auch nachvollziehbar, ist doch der Basler Mieterinnen- und Mieterverband formell als Verein statuiert, der trotz seiner gemeinwirtschaftlichen Leistungen von keiner staatlichen Seite irgendwelche Subsidien bekommt. Er ist mit anderen Worten seinen Mitgliedern verpflichtet, denen gegenüber er gerade in diesen hektischen Zeiten auch seine Dienstleistungen erbringen muss und will.