27.07.2020

Wieder «Zürich»-Bschiss-Massenkündigung

Erst 45 Mietparteien im Gellert, jetzt 26 weitere im Gotthelfquartier: Die «Zurich» lässt quer durch Basel massenkündigen. Auch hier derselbe Bschiss: Wer eine «Erklärung» unterzeichnet, darf etwas länger bleiben - verzichtet aber auf sämtliche Einsprachen gegen rechtswidrige Kündigungen und Baugesuche sowie auf ein längeres Bleiberecht von bis zu 4 Jahren.

Nach dem Muster an der Basler Adlerstrasse (siehe https://www.mieterverband.ch/mv-bs.html, MM vom 20.7.2020) massenkündigt der Zürcher Versicherungskonzern nun auch an der Sennheimerstrasse 50, 52 und 54. Insgesamt 26 Mietparteien sind nach unseren Informationen betroffen, darunter auch hier sehr viele langjährige und ältere Mietparteien. Die Häuser sind erst 37 Jahre alt. Das Standard-Begleitschreiben spricht wie stets in solchen Fällen von umfassender Sanierung, welche einen Verbleib in den Häusern angeblich unmöglich macht. Patrizia Bernasconi, Geschäftsleiterin des MV Basel 1891, sagt dazu: «Tatsächlich handelt es sich in solchen Fällen um reine Anlagestrategien.»

Individuelle Verzichtserklärungen: Aus Zürich importierte Schlangenfängerpolitik

Bereits zum dritten Mal seit «Corona» wählt der «Zürich»-Versicherungskonzern das vom harten Zürcher Pflaster herrührende fragwürdige Vorgehen. Bernasconi: «Die 'Zürich' versucht, den geschockten Mietparteien eine Unterschrift abzuluchsen, mit der sie auf ihre gesetzlichen Rechtsansprüche und auf ihren Kündigungsschutz verzichten würden.» Die Geschäftsleiterin ruft die Mieterschaften dazu auf, diese Verzichtserklärung der Zürcher Versicherung auf gar keinen Fall zu unterzeichnen.

Notlage der massengekündigten Mietparteien ausgenutzt

Zwar könne, so Bernasconi, eine etwas weniger kurze private Kündigungsfrist verlockend wirken für Menschen, die durch den Vermieter in eine Notlage versetzt werden. «Doch damit gibt man alle Rechte aus der Hand, wenn die Kündigungen und Baugesuche sich als vorgeschoben und damit als rechtlich nicht zulässig erweisen.» Deswegen organisiert der MV Basel 1891 auch vorliegend - wie stets - eine Sammelklage, im Rahmen derer das Investoren-Vorgehen genau unter die Lupe genommen wird.

Und selbst wenn aufgrund der Vermieter-freundlichen Basler Rechtsprechung die Kündigungen in formellen Verfahren als gültig bezeichnet würden, können die Mietverhältnise von Gesetzes bis zu 4 Jahre erstreckt werden. Die dubiosen Verzichtserklärungen der «Zürich» schmälern auch dieses Recht entscheidend.

In «Corona-Zeiten» besonders empörend

Patrizia Bernasconi verweist darauf, dass Massenkündigungen die Wohnschutzverfassung verletzen können. «Nur aufgrund des Untätigbleibens der Basler Behörden sind solche Flächenbrände überhaupt noch möglich.» Besonders schlimm sei aber, dass nicht einmal die für alle belastenden «Corona-Zeiten» einen Grosskonzern davon abhalten, seine besten Kundinnen und Kunden auf die Strasse zu stellen.

Die Konsument/innen könnten sich langsam überlegen, ob sie nicht systematisch auf Dienstleistungen von rein Rendite-getriebenen Grossinvestoren wie «Zürich-Versicherungen» oder «Credit Suisse» (Schorenweg-Massenkündigungen ) verzichten und ihr Umfeld im gleichen Sinne sensibilisieren wollten.

*