Sozialpartner einigen sich auf Dreidrittel-Rettungspaket
Die vier grossen Sozialpartner im Bereich der Geschäftsmieten haben sich intern auf ein «Dreidrittel-Rettungspaket» geeinigt. Sie blicken nun erwartungsfroh auf die kommenden Tage. Stützen Regierung und falls nötig der Grosse Rat das Abkommen, so könnten Hunderte in Mietzinsnot geratene Läden, Cafés und Restaurants für April, Mai und Juni vor dem Schlimmsten bewahrt werden.
Vor 10 Tagen, am 9. April 2020, haben sich die direkt involvierten baselstädtischen Sozialpartner – MV Basel 1891, HEV Basel-Stadt und SVIT beider Basel – zusammen mit dem aktiven und direkt betroffenen Wirteverband Basel-Stadt auf ein sogenanntes Dreidrittel-Rettungspaket geeinigt.
Der erste Schritt
Dieses Rettungspaket soll der Linderung akuter Mietzins-Nöte vieler kleiner Geschäfte wie Coiffuren, Physios, Cafés und Restaurants, Blumenläden dienen, die unseren sozialen Alltag bereichern und für den Kanton unverzichtbar sind. Sie sollen, soweit sie unverschuldet in Not geraten sind, jeweils nur ein Drittel ihrer Mieten für April, Mai und Juni bezahlen. Ein zweites Drittel soll der Kanton à fonds perdu ausgleichen. So würden der Vermieterschaft zumindest zwei Drittel der Mieten bleiben. Dieses Dreidrittel-Rettungspaket beruht auf Freiwilligkeit, ist aber im Einzelfall verbindlich.
Das Abkommen enthält Kriterien, um Missbrauch zu vermindern und dennoch rasch Unterstützung zu bringen. Es würde im Einzelfall solange gelten, wie der Bundesrat keine ebensolche Regelung getroffen hat, bei einzelnen Branchen also womöglich nur bis Mai, bei anderen – wie den speziell gebeutelten Cafés und Restaurants – aus heutiger Sicht für die gesamte Dauer bis Juni. Die Verbände verpflichten sich, den Kanton spätestens Mitte Juni 2020 für weitere Lagebeurteilungen zu treffen. Darüber hinaus muss keine Partei unterschiedliche Positionen betreffend Mängelrecht aufgeben: «Die Grundsatzpositionen der betroffenen Organisationen bleiben davon unberührt.»
Der zweite Schritt
Die Sozialpartner zählen auf die Unterstützung der Basler Kantonsregierung und, soweit es als notrechtliche Massnahme nötig ist, des Grossen Rates. Sie sind froh und dankbar, dass das engagierte Präsidialdepartement (PD) ihr Abkommen in die Gesamtregierung eingebracht hat. Sie sind zuversichtlich, dass es dort in guten Händen ist, dies auch deshalb, weil bereits ein früheres Übereinkommen der drei Kern-Sozialpartner («Mietzinsrettungspaket» vom 23. März 2020) insbesondere ein längeres Schreiben des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltdepartement (WSU) ausgelöst hat, und dass das Finanzdepartement (FD) mit seinem frühen fünfwöchigen Mietzinserlass zugunsten von KMU, die bei der staatlichen Immobilien Basel-Stadt eingemietet sind, ein erstes extrem wichtiges positives Zeichen gesetzt.
Die Sozialpartner wissen nicht, ob es – falls überhaupt notwendig – noch gelingen kann, ein von der Regierung mitgetragenes Dreidrittel-Rettungspaket schon am kommenden Mittwoch in den Grossen Rat zu bringen, oder ob es als Noterlass in Funktion träte und dem Grossen Rat erst im Mai zur Genehmigung vorgelegt würde. So oder so sind aber die vielen akut von Mietzinsnöten betroffenen Klein- und Mittelunternehmen für jegliche Entlastung dankbar, die ihnen aufgrund des gemeinsamen Engagements der vier Sozialpartner und der Regierung für die Monate April und folgende zuteil werden kann.
Nur am Rande sei vermerkt, dass es nach Erinnerung aller vier beteiligter Sozialpartner das erste Mal ist seit ihrem Bestehen, dass sie zu einer solchen Koalition zusammengefunden haben.
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