23.04.2020
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Medienmitteilung

Nichtwohnschutzgesetz schützt Immo-Pfründen

Basel wartet mit Ungeduld auf ein Wohnschutzgesetz, das die Renditewut der Immobilienhaie endlich stoppt. Auch in der Parlamentsdebatte von gestern und heute zeigte sich: Die Bürgerlichen verteidigen ihre Pfründen mit Zähnen und Klauen, verletzen die Verfassung, lassen die Mietparteien im Regen stehen und «verseggle» sogar ihre eigenen «kleinen» und fairen Vermieter.

Fast zwei Jahre nach dem wuchtigen wuchtigen Volks-Ja zum «Basler Wohnschutz für alle» im Jahr 2018 drückten gestern und heute die Bürgerlichen im Grossen Rat, sekundiert von der wirtschaftsgläubigen GLP, einen verfassungswidrigen Minderheitsentwurf durch. Dieser fällt noch weit hinter die Regierungsvorlage zurück. Er verspottet die berechtigten Anliegen der Basler Wohnbevölkerung. Und er lässt die eigene Klientel - nämlich die «kleinen» und fairen Vermieter - im Regen stehen.

Verfassungswidriger bürgerlicher Entwurf

Die am 10. Juni 2018 angenommene neue Verfassung nennt zwingend die «überwiegenden Bedürfnissen der Wohnbevölkerung» als neue Basis der Basler Wohnpolitik. Dies betrifft die gesamte Wohnbevölkerung, was aber die (Rechts-) Bürgerlichen ignorieren, indem sie nur einen kleinen Teil der Mietparteien (statt alle) überhaupt der Geltung des Gesetzes unterwerfen wollen. Verfassungswidrig ist der rechtsbürgerliche Entwurf auch, wenn er nur die tiefpreislichen Mieten regulieren will.

Bürgerliche opfern ihre eigenen fairen Vermieter

Indem die (Rechts-) Bürgerlichen einzig die tieferen Mieten überhaupt dem Gesetz und der Kontrolle der Mieten unterstellen wollen, opfern sie zudem ihre eigenen fairen Vermieter, denen es wichtig ist, gerade keine Abzock-Rendite zu erzielen, und schützen Grossinvestoren und fette Profite.

Ausgerechnet: Die Bürgerlichen verletzen die von ihnen hochgehaltene Eigentumsgarantie

Indem die (Rechts-) Bürgerlichen nur einen geringen Teil der Eigentümer/innen den kantonalen Regulierungen unterwerfen, schaffen sie eine Zweiklassen-Eigentümerschaft. Ausgerechnet die Anbeter der Eigentumsgarantie verletzen diese Eigentumsgarantie, deren Einschränkungen aus sozialen Gründen zwar gerechtfertigt ist, aber nur wenn dies begründbar das Gros betrifft und nicht etwa nur ein Sonderopfer einzelner weniger (nämlich «kleiner») Eigentümer bedeutet.

Soziale Kreise: Versuch, den missglückten Regierungsentwurf zu retten

Demgegenüber ist das Gesetz der sozial ausgerichteten Kommissionsmitglieder, die das Bestmögliche aus dem völlig missglückten Regierungsentwurf und seiner mieterfeindlichen Tendenz gemacht haben, zu loben. Sie haben etwas einigermassen Brauchbares erarbeitet. Ganz offensichtlich waren aber die im «Klassenkampf-von-oben»-Dauermodus befindlichen Bürgerlichen an einer inhaltlichen Debatte nicht interessiert, weshalb sie jeglichen möglichen Kompromiss von vorneherein ablehnten.

Korrektur-Instrumente

Da das bürgerliche Konstrukt sozusagen niemand der von Verdrängung und Vertreibung geplagten Mietparteien nutzt, ist jetzt schon absehbar, dass das nun entstandene Nichtwohnschutzgesetz bekämpft und durch ein verfassungsmässig neues Wohnschutzgesetz ersetzt werden muss. Für die erneute Durststrecke, die die Immobilienkreise verursacht haben, zu überbrücken, bleibt die Moratoriumsinitiative («Wohnschutzinitiative II») umso wichtiger.

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