01.04.2020

Liberale verseggle ihre Klientel und verspotten das Volk

Basel wartet mit Ungeduld auf ein Wohnschutzgesetz, das die Renditewut der Immobilienhaie endlich stoppt. Jetzt zeigt sich: Die Bürgerlichen verteidigen ihre Pfründen mit Zähnen und Klauen, missbrauchen die Verfassung, lassen die Mietparteien im Regen stehen und «verseggle» sogar ihre eigenen «kleinen» und fairen Vermieter. - Der Entwurf der sozialen Parteien respektiert die Verfassung, zeigt aber einige Schwächen, ohne deren Behebung es kein Gesetz geben soll.

Ein halbes Jahr nach dem wuchtigen Volks-Ja zum «Basler Wohnschutz für alle» im Jahr 2018 legte jene Regierung ein verfassungs- und abstimmungswidriges Wohnschutzgesetz vor.

Bürgerliche Kreise torpedieren die Kompromisssuche

Heute, volle 1¼ Jahre später, legen die bürgerlichen Kreise in den Ratskommissionen nicht etwa einen tauglichen Kompromiss vor, sondern gegenteils einen Entwurf, der die Verfassung noch gröber verletzt, der die berechtigten Anliegen der Basler Wohnbevölkerung verspottet und der ihre eigene Klientel - nämlich die «kleinen» und fairen Vermieter - im Regen stehen lässt.

Verfassungswidriger bürgerlicher Entwurf

Die am 10. Juni 2018 angenommene neue Verfassung nennt zwingend die «überwiegenden Bedürfnissen der Wohnbevölkerung» als neue Basis der Basler Wohnpolitik. Dies betrifft die gesamte Wohnbevölkerung, was aber der bürgerliche Entwurf ignoriert, indem er nur einen kleinen Teil der Mietparteien (statt alle) überhaupt der Geltung des Gesetzes unterwerfen will.

Verfassungswidrig ist der bürgerliche Entwurf auch, wenn er nur die tiefstpreislichen Mieten (mehr als 20% unter dem - an sich fragwürdigen - Mietpreisraster) regulieren will.

Bürgerliche opfern ihre eigenen fairen Vermieter

Indem die Bürgerlichen einzig die tiefsten Mieten überhaupt dem Gesetz und der Kontrolle der Mieten unterstellen wollen, opfern sie zudem ihre eigenen fairen Vermieter, denen es wichtig ist, gerade keine Abzock-Rendite zu erzielen, und schützen Grossinvestoren und fette Profite.

Ausgerechnet: Die Bürgerlichen verletzen die von ihnen hochgehaltene Eigentumsgarantie

Indem die Bürgerlichen nur einen geringen Teil der Eigentümer/innen den kantonalen Regulierungen unterwerfen, schaffen sie eine Zweiklassen-Eigentümerschaft. Ausgerechnet die Anbeter der Eigentumsgarantie verletzen diese Eigentumsgarantie, deren Einschränkungen aus sozialen Gründen zwar gerechtfertigt ist, aber nur wenn dies begründbar das Gros betrifft und nicht etwa nur ein Sonderopfer einzelner weniger (nämlich «kleiner») Eigentümer bedeutet.

Soziale Kreise: Versuch, den missglückten Regierungsentwurf zu retten

Demgegenüber ist das Gesetz der sozial ausgerichteten Kommissionsmitglieder, die das Bestmögliche aus dem völlig missglückten Regierungsentwurf und seiner mieterfeindlichen Tendenz gemacht haben, zu loben. Sie haben etwas einigermassen Brauchbares erarbeitet.

Schwächen, die zwingend ausgemerzt werden müssen

Dieser sozialeren Wohnschutzgesetz bleiben allerdings gravierende Schwächen, die wie erwähnt nicht von den Kommissionsmitgliedern zu vertreten, sondern strukturell bedingt sind.

So bleibt die Mietzinskontrolle sehr vage. Sie darf nicht via Verordnung der Beliebigkeit der Regierung anheimgestellt werden. Einfacher wäre etwa bei Sanierungen ein Mietzinszuschlag von pauschal hundert Franken (wenn überhaupt), der sich bei ökologisch sinnvollen Sanierungen nach dem Motto: «Grien saniere statt digg profitiere!» etwas erhöhen könnte.

Inakzeptabel ist es darüber hinaus, den Abbruch kleinerer bezahlberer Mietwohngebäude zum Zweck der Verdichtung zuzulassen. Die jetzige Corona-Zeit zeigt deutlich, dass verdichtetes, anonymisierendes Bauen nicht zum Verlust von bezahlbarem Wohnraum führen darf.

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