24.11.2020

Lausanne macht das Bschiss-Gesetz vollends zur Farce

Das neue Urteil des Bundesgerichts ist wie geschaffen, aus dem Bschiss ein noch schädlicheres Gesetz zu machen. Es heizt die eh schon grosszügige Rendite-Gier der Grossinvestoren weiter an, führt faktisch die berüchtigte Orts- und Quartierüblichkeit wieder ein und erlaubt auch den «Kleinen» Massiv-Aufschläge.

Für Aufruhr sorgt seit Ende letzter Woche ein Grundsatzurteil des Bundesgerichts, welches eine Verordnung des Bundes übersteuert und die seit über 30 Jahren bestehenden Schranken gegenüber übermarchenden Renditen pulverisiert.

Neu fördert Lausanne ausdrücklich Rendite-getriebene Pensionskassen und andere Grossinvestoren, indem es ihnen eine Massiverhöhung der Nettorendite und einen vollumfänglichen Teuerungsausgleich auf ihr Eigenkapital gewährt. Beides geschieht auf dem Buckel der Mietparteien, deren Interessen - zumal in Zeiten von Corona - vom Bundesgericht in keiner Weise mitberücksichtigt werden.

Dominoeffekt für den Basler Abstimmungskampf

Der Lausanner Entscheid macht das Basler Bschiss-Gesetz vollends zur Farce, indem die Grossinvestoren nun noch ein Schlupfloch mehr erhalten und mit ihrer Rendite-Gier vollends bewilligungsfrei bleiben.

Doch auch die «Kleinen» erhalten nun unter erleichterten Umständen einen Joker, um ihre Mieten soweit nach oben drücken zu können, dass diese über der Median-Limite und somit ebenfalls bewilligungsfrei bleiben. Die anständigen Vermieterschaften bleiben unter diesen Umständen noch mehr «die Dummen».

Verheerende Kombination von fehlendem Wohnschutz und verschlechtertem Mieterschutz

Für die eh schon von Sinnlossanierungen, Mietzinsspiralen und Massenkündigungen bedrohte Basler Wohnbevölkerung kommt dieser Lausanner Entscheid im dümmsten Moment. Wäre er früher publik geworden, so hätte man die negativen Auswirkungen des WRFG auch unter diesem Rendite-Aspekt rechtzeitig aufzeigen können.

So aber bleibt zu befürchten, dass gutgläubige Mietparteien und faire Vermieterschaften die Kombination von fehlendem Wohnschutz und drohenden Mietzinserhöhungen nicht erkennen.

Letztlich liefert Lausanne ein zusätzliches gewichtiges Argument, um das Bschiss-Gesetz abzulehnen und stattdessen im kommenden Jahr der Echtwohnschutzinitiative zuzustimmen, damit endlich Ruhe auf dem Wohnungsmarkt einkehren kann.

201124,mvb,leu