27.03.2020

Jetzt Basler Notrecht!

Der Bundesrat schickt die Mieter/innen trotz BAG-Empfehlungen aus dem Haus und setzt sie den Zügelrisiken, dem Weg zur Post und zu den Behörden sowie der Mietzins-Schuldenfalle aus. Jetzt muss die Basler Regierung oder der Basler Grosse Rat kantonales Notrecht erlassen, um die Mietparteien und den Wohnfrieden zu schützen.

Das verzweifelt erwartete Notpaket des Bundesrates zum Mietrecht hilft in keiner Weise. Es ist unverständlich zaghaft und bedeutet eine vollkommene Abkehr des Bundesrats von seiner bisher gelobten Notstandspolitik.

Den berechtigten Anliegen der Mieter/innen - keine Umzüge und keine Wohnungssanierungen, staatliche Ersatzzahlungen und Verzicht auf April-Miete, keine Kündigungen und Sistierung der hängigen (Massen-) Kündigungen und Sanierungen bzw. deren erleichterte Anfechtung und überhaupt eine Art Stillstand, um die Miet-Not nicht noch mehr ins Existenzielle zu treiben - verweigert sich der Bundesrat vollumfänglich.

Nun sofort ergänzendes kantonales Notrecht - von Regierung und/oder Grossem Rat

Nun hängt das Schicksal sehr vieler Geschäfts- und auch von Wohnungsmieter/innen vom Kanton Basel-Stadt ab. Regierung und Grosser Rat können gemäss Kantonsverfassung Notrecht sprechen, was sie in Ergänzung zum Bundesrecht nun sofort tun sollten.

So ist das «Mietzinsrettungspaket» gemeinsam voranzutreiben und rasch umzusetzen. Massgebliche Vertreter/innen der drei Basler Sozialpartnerverbände (MV Basel, HEV Basel-Stadt und SVIT Basel) hatten es am Montag beantragt, zusätzlich zu einem Runden Tisch. Bereits am Dienstag hatte die Regierung auf dieses Mietpaket ein erstes Mal reagiert, indem sie die Mieten für Klein-KMUs in staatlichen Liegenschaften für fünf Wochen erlassen hat. Eine Antwort haben aber HEV, SVIT und MV Basel noch immer nicht erhalten.

Verbot, in fremde Wohnungen zu gehen

Rasch müssen nun weitere kantonale Erleichterungen folgen:

  • Aufruf zum Miet-Verzicht durch vermögende Vermieter/innen.
  • Ergänzende unbürokratische staatliche Übernahme von Mietzinsen für April und eventuell Mai und Juni für sämtliche in Not geratenen Mietparteien. Erleichterte Anfechtung von Kündigungen via E-Mail ohne elektronische Signatur und ohne Gang zur Post mit Einschreibebriefen.
  • Erleichterte kantonale Möglichkeiten, um Wohnungssanierungen zu stoppen.
  • Notrechtmässige Bündelung aller Einsprache-, Anfechtungs- und Beratungsanliegen bei der Staatlichen Mietschlichtungsstelle, z.B. auch für Interventionen gegen Kündigungen und Sanierungen.
  • Mehrmonatige Frist- und Verhandlungsstillstände.
  • Verbot für Mietparteien und Firmen, in fremde Wohnungen zu gehen (sei es zum Zwecke der Wohnungssuche oder betreffend Umzüge), dies in konsequenter Umsetzung der BAG-Empfehlungen.

Ergänzend können Notstandsmassnahmen auch durch den Grossen Rat erlassen werden. Jetzt müssen Regierung, Parlament und Sozialpartner im Bereich des Mietwohnschutzes eng zusammenarbeiten und rasch auch unkonventionelle Lösungen umsetzen. Die BAG-Erlasse bilden genügend Spielraum für ergänzendes öffentlichrechtliches Notrecht.

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Zu den gemeinsamen Forderungen der Sozialpartnerverbände (HEV Basel-Stadt, SVIT und MV Basel 1891 geht es hier: https://www.mieterverband.ch/mv-bs/news/2020/Mietzinsrettungspaket.html