Auftrag: Vorlagen zu Öko-Wohnschutz und Vorkaufsrecht
Das erneut haushohe «JA» gibt der Regierung einige rasche Aufträge. So muss sie energetische Sanierungen endlich mit Kündigungsschutz und Mietpreisdeckelung verbinden. Sie muss rasch das umfassende Vorkaufsrecht mit Preislimitierung vorlegen. Sie muss Wohnschutz endlich vorantreiben statt zu hintertreiben. Und sie muss die völkerrechtswidrige CS-Wohnpolitik auf UN-Standards anheben.
Basel erlebt das vierte überragende «JA» zu Mietwohnschutzvorlagen binnen gut 1½ Jahren. Erneut hat die Wohnbevölkerung ihre Regierung und deren «Anti-Wohnschutz»-Politik deutlich abgestraft. Das Resultat liegt mit über 60% in etwa so hoch wie am 10. Juni 2018 die beiden Verfassungsvorlagen.1)2) Sogar noch mehr gilt das Resultat, weil der Abstimmungskampf diesmal von der Nein-Lobby faktisch boykottiert wurde, sodass nicht ein einziges Medien-Streitgespräch möglich wurde und sodass die Basler Tageszeitungen ohne auch nur einen einzigen kontroversen Eigentext auskamen.
Basler Wohnbevölkerung will die aggressiven Grossinvestoren bekämpft wissen
Vor dem tragischen Hintergrund der Ereignisse am Schorenweg, an der Feldbergstrasse, im Gundeli, in Grossbasel-West und in der Breite (Stichworte: vorgeschobene Energiesanierungen, Mietzinsspiralen, Massenkündigungen, bedrängte faire Kleinvermietende und noch Schlimmeres) erlaubt das Wohnschutz-JA nur eine Interpretation: Die Regierung hat die aggressive Haltung der Grossinvestoren gegenüber der Basler Wohnbevölkerung zu bekämpfen und nicht klammheimlich zu dulden. Von der Hinhaltestrategie jedenfalls hat die Basler Wohnbevölkerung endgültig genug.
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Vier konkrete Aufträge per 2020 an die Regierung
Konkret lauten die Aufträge vom 9. Februar 2020 (wie teils schon vom 10. Juni 2018):
1. Energetische Sanierungen ohne Verlust von bezahlbarem Mietwohnraum.
2. Faire Kaufbedingungen für den Kanton für geeignete Grundstücke, d.h. Vorkaufsrecht.
3. Mindestens jede zehnte neu gebaute Wohnung muss gemeinnützig sein.
Deren Ausgestaltung muss auf Kantonsebene angesichts des überdeutlich einheitlichen Basler Volkswillens griffig, rasch und in ausgeweitetem Ausmass erfolgen:
1. Das kantonale Energierecht ist nun mit einer Vorlage zu ergänzen, welche die Förderbeiträge für energetische Sanierungen mit einem Kündigungsverbot für die betreffenden Mietwohnungen verknüpft. Damit die Grossinvestoren sich nicht herausdribbeln können, sind die Förderbeiträge zudem verpflichtend und umfassend zu erweitern. Zudem müssen «grün angemalte» Profit-Sanierungen mittels flankierender Massnahmen verhindert werden, wonötig über Dringlichrecht.
2. Das kantonale Vorkaufsrecht, das längst fällig ist (Recht-auf-Wohnen-Abstimmung!) muss nun gemäss früherer Ankündigung der Regierung rasch und umfassend (d.h. nicht auf Regiebetriebe wie die SBB beschränkt) eingeführt werden. Zudem muss es eine Preisdeckelung enthalten, damit der Kanton nicht durch Preistreiberei aus dem Bieterrennen geworfen wird.
3. Der kantonale Wohnschutz ist nunmehr überdeutlich bestätigt worden, und zwar inklusive Bewilligungspflicht und Mietpreisdeckelung (Mietzinskontrolle) für Mittelstandswohnungen, was entgegen der regierungsrätlichen Umdefinition eine Art Besitzstandswahrung für die bezahlbaren Wohnungen beinhalten muss. Es fragt sich, wie weiteres Hinhalten der bisherigen Regierung angesichts des wiederholten klaren Volkswillens rechtlich zu bewerten ist.
Zudem ist es angesichts der aktuellen Kritik der UNO, wonach die völkerrechtlichen Prinzipien für angemessenes, menschenwürdiges Wohnen nicht respektiert werden, naheliegend, die Abstimmung auch als Verpflichtung an den Kanton zu sehen, die ratifizierten UN-Regelungen auf kantonaler Ebene umzusetzen und die fehlbaren Grossinvestoren zur Räson zu bringen.
1) 62% JA für bezahlbares Wohnen als Mittelstandsvorlage (mit Bewilligungspflicht, Mietpreisdeckelung, Besitzstandsgarantie).
2) 57% JA für preisgünstiges Wohnen als Solidaritätsvorlage (mit Recht auf Wohnen und Anspruch auf preisgünstiges Wohnen)
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