Schorenhäuser sind laut CS gut und sicher - 12 Mietparteien erheben darum Baueinsprache
Die Schoren-Hochhäuser sind in gutem Zustand. Dies geht aus dem Baudossier der «Credit Suisse» (CS/SIAT) hervor. Die Häuser erfüllen sämtliche für sie gültigen Normen zu Brandschutz und Erdbebensicherheit. Es bestehen keinerlei behördliche Auflagen. Weil die 28 Millionen der CS daher «zu Unrecht» angelegt würden, haben 12 betroffene Mietparteien soeben Einsprache eingereicht. (Bild Kenneth Nars)
Es gebe kein überwiegendes öffentliches Interesse an dem von der «Credit Suisse» (CS) bzw. dem SIAT-Fonds geplanten 28-Millionen-Projekt. CS/SIAT würden dadurch das aktuell gültige Bau- und Planungsgesetz (BPG) verletzen, heisst es in der vom 26. April 2019 datierenden Baueinsprache. Zwölf der massengekündigten Mietparteien aus allen vier Häusern haben den MV Basel 1891 zur Einsprache ermächtigt. Die umfassende Einsicht in das Baugesuch hat die Mietparteien darin bestärkt, dass es sich um ein bautechnisch und sicherheitspolizeilich unnötiges Projekt handelt.
Guter jetziger Bauzustand
Gemäss CS/SIAT-Baudossier sind die Schoren-Hochhäuser in baulich hervorragendem Zustand. Die Liegenschaftsverwaltung hat sie offenbar stets mit grosser Sorgfalt betreut. So seien sämtliche Lifte noch 2015 generalsaniert worden. Die Dachfläche sei noch 2010 erneuert worden. Gemäss Baudossier sei auch «keine Strangsanierung geplant, da diese 2002 durchgeführt wurde». Die Raumgeometrie der Sanitärräume und die Anordnung der Sanitärapparate könnten «erhalten bleiben», und die bestehenden Sanitärschächte bräuchten «nicht geöffnet» zu werden.
Brandschutz, Erdbebensicherheit: Alle Normen sind heute bereits erfüllt
Ähnlich Beruhigendes ergibt sich auch für den Sicherheitsbereich. «Alle Geschossdecken» und «alle Stahlbeton- und Mauerwerkswände weisen einen ausreichenden Feuerwiderstand auf», heisst es im Arbeitspapier «Feuerwiderstand der Konstruktion: Ergebnisse der Überprüfung» von Gruner AG, datierend vom 29. September 2017, welches Bestandteil des CS/SIAT-Baudossiers ist.
Bloss wenn der Eigentümer anderweitige bauliche Eingriffe tätige, käme die leicht verschärfte Norm «R 90» zur Anwendung. Selbst dann sei aber der Nachweis des Feuerwiderstands «für einen Grossteil der bestehenden Bauteile erfüllt», besagt die Gruner-Expertise weiter. Es bräuchte auch dann nur wenige zusätzliche Einzelmassnahmen: Unterzüge im 2. UG sowie Stahlbetonstützen mit Unterzug im Erdgeschoss (3 an der Zahl) bzw. im 1. UG (4).
Ähnliches gelte für die Erdbebensicherheit. Diese sei heute gewährleistet, und es gebe keinerlei behördliche Auflagen, daran etwas zu ändern. Auch hier gälte, dass bloss bei umfassenden Arbeiten geringfügige Erdbebenverstärkungen getroffen werden müssten. So wären dann einzelne Gebäudefugen mit Platten sowie die Lifte zu verstärken.
Bauvorhaben unnötig/unverhältnismässig und darum nicht bewilligungsfähig
Das 28-Millionen-Projekt ist daher gemäss den Einsprechenden unnötig und unverhältnismässig. Dies zeigt sich daran, dass bestehende Küchen in bestem Zustand abgerissen und übers Eck verlegt sowie Nord-/Süd-Balkone gänzlich beseitigt werden sollen. Das Projekt diene dazu, die Mieten unter Umgehung des Mietrechts zu verdoppeln und langjährige Mieter/innen unter Umgehung der Wohnschutzverfassung aus ihren Wohnungen und ihrem Quartier zu verdrängen.
Juristisch sei dies ein schwerer Verstoss gegen öffentliche Interessen (Leerkündigungen, Verlust bezahlbarer Mieten). Möglich sei stattdessen eine die Interessen wesentlich besser wahrende Minimierung des Sanierungsprojekts unter voller Wahrung der Eigentumsgarantie (öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit, Rechtssicherheit). Gemäss § 83 des heutigen Gesetzes (BPG) muss daher die Baubewilligungsbehörde das Baugesuch abweisen.
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