Massenkündigungen: «Machen Sie jetzt Schluss damit!» - Petition
Zehn Monate nach dem Paradigmenwechsel («4xJA!») verlieren die betroffenen Massengekündigten die Geduld. Ähnlich klingt es bei Seniorenorganisationen und deren Dachorganisation. Eine gemeinsame Petition fordert nun von der Dossiers-führenden Regierungspräsidentin wirksame Sofortmassnahmen.
Genau heute vor zehn Monaten kam es im Stadtkanton zum überwältigenden «4xJA!» für einen Paradigmenwechsel beim Miet- und Wohnschutz. Seither wächst die Ungeduld in breiten Bevölkerungskreisen über die erklärte Untätigkeit der Regierung.
Zudem besteht Unmut darüber, dass die zuständigen Grossratskommissionen auch am heutigen Tag noch keine einzige Silbe der inzwischen im Entwurf vorliegenden Ausführungsgesetzgebung beraten haben, ja dass noch nicht einmal das erste einer Reihe von Anhörungen stattgefunden hat.
Regierung und Grossrat: Gegenseitige Schuldzuweisungen
Festzustellen sind gewisse gegenseitige gross- und regierungsrätliche Schuldzuweisungen. Diese Ränkespiele interessieren aber in der Bevölkerung nicht. Über tausend Mieterinnen und Mieter (Familien und Einzelpersonen) sind in diesen Tagen von Massenkündigungen betroffen. Das Kapital drängt immer aggressiver in den Wohnungsmarkt und verschont keine jungen Familien, keine älteren Mieterinnen und erst recht keine langjährigen Mietparteien. Dies führt zu dieser Petition.
Die Petition stammt aus den Reihen der Massenkündigungsbetroffenen. Sie entspricht einem drängenden Willen. Darüber hinaus ist sie breit abgestützt. Besonders stark vertreten sind die Vorstände von Seniorenorganisationen und von deren Dachorganisation.
Präsidialdepartement hätte die Mittel zu Linderungsmassnahmen
Kein Zufall ist es, dass sich die Petition in erster Linie an das Präsidialdepartement und dessen Vorsteherin richtet. Dort werden beide Wohnschutzdossiers geführt, sowohl jenes zu § 11 («Recht auf Wohnen») als auch zu § 34 der Kantonsverfassung («Wohnen ohne Angst vor Vertreibung durch Massenkündigungen und Mietzinserhöhungen»).
Es wäre am Präsidialdepartement, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Insbesondere die verfassungskonforme Anwendung des bestehenden Rechts wäre zumindest ein Gutachten wert. Auch Dringlichmassnahmen gemäss § 84 und 101 Kantonsverfassung sind zu erwägen.
Stattdessen lautet die Antwort kategorisch: Nein, geht nicht, machen wir nicht, wir warten auf die Ausführungsgesetzgebung. (Siehe Antwort auf Interpellation Nr. 24/2019).
Massenkündigungsbetroffene erwarten Sofortmassnahmen
Die Massenkündigungsbetroffenen haben leider diese Wartezeit nicht. Mit der direkten Adressierung der Petition an die Regierungspräsidentin sowie in zweiter Linie auch an die Präsidenten der betroffenen Kommissionen erwarten sie, dass Soformassnahmen nun endlich geprüft und soweit möglich auch rasch umgesetzt werden.
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