Büspi entzieht Älteren zu Unrecht den Mietrechts-Schutz
Zu Unrecht hat das Bürgerspital (Büspi) rund 170 älteren Mieter/innen in Basler und Riehener Alterssiedlungen den mietrechtlichen Schutz abgesprochen. Es handle sich nicht wie vom Büspi behauptet um «Pensionsverträge», sondern weiterhin um Mietverträge, stellte die Mietschlichtungsstelle heute morgen im Rahmen zweier Vergleichsverhandlungen fest.
Heute Mittwoch kam anlässlich von Kündigungsschutzverhandlungen vor der Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten zur Sprache, wie der von der CMS und vom Bürgerspital (Büspi) untereinander vereinbarte «nahtlose Wechsel» von den bisherigen (teils langjährigen) CMS-Mietverträgen zu den neuen Büspi-«Pensionsverträgen» juristisch zu deuten sei.
Viele der rund 170 betroffenen älteren Mietparteien in den betroffenen drei Basler und Riehener Alterssiedlungen fühlen sich seit vergangenem Herbst unter Druck. Sie sahen sich gedrängt, obwohl rüstig und «zäg», die ihnen vorgelegten «Pensionsverträge» zu unterzeichnen. Und willigten bloss zähneknirschend ein. Wochen nach ihrer Einwilligung in die Büspi-Verträge wurden ihre teils langjährigen Mietverträge von der CMS gekündigt.
Mit Klauseln will das Büspi das Mietrecht ausschliessen
Die neuen «Pensionsverträge» enthalten ausdrücklich Klauseln, wonach das Mietrecht und dessen Schutz nicht länger Geltung haben sollen. Zwei ältere Mietparteien wollten die Kündigungen und indirekt auch die «Pensionsverträge» so nicht akzeptieren.
Mit Unterstützung einer MV Basel-Vertrauensanwältin erhielten sie nun heute im Rahmen eines Vergleichsvorschlags von der Mietschlichtungsstelle vom Vorsitzenden die Auskunft, dass es sich auch bei den neuen – vom Büspi mit Vehemenz als «Pensionsverträge» bezeichneten – Verträgen in Wahrheit um Mietverträge handle.
Ältere Mietparteien würden ihre Rechte behalten
Demnach bleiben die Mieter/innen trotz Unterzeichnung der «Pensionsverträge» Mietparteien. Sie würden demnach sämtliche Rechte behalten, welche das Mietrecht ihnen gewährt. Ebenso würden demnach die Vermieter weiterhin sämtlichen mietrechtlichen Verpflichtungen unterliegen, beispielsweise Mietzinserhöhungen weiterhin auf amtlichem Formular mitteilen zu müssen. Den Mieterinnen und Mietern verbleiben so sämtliche Einsprachemöglichkeiten.
In der heutigen Schlichtungsverhandlung wurden die Kündigungen der CMS aus anderen Gründen als gültig bezeichnet, und es wurden längere Erstreckungen gewährt. Die Schlichtugnsvergleiche bleiben vorläufig in der Schwebe: Es läuft eine 12-tägige Bedenkfrist.
«Pensionsverträge» bleiben entgegen dem Büspi Mietverträge
Die Aussagen des Schlichtungsvorsitzenden von heute lassen sich zweifelsfrei so interpretieren, dass sich auch die weiteren rund 170 Mieter/innen, die von der «Umwandlung» von Mietverträgen zu «Pensionsverträgen» direkt betroffen sind, weiterhin als Mieterinnen und Mieter (und nicht wie vom Büspi vorgegeben als «Pensionärinnen» bzw. «Pensionäre») betrachten können. Insofern könnte die Verhandlung von heute präjudiziellen Charakter haben.
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