15.02.2018

Weiterer Zwischenerfolg am Steinengraben

Am Steinengraben ist eine weitere Hürde überwunden: Das Bundesgericht hat sich auf ein vollständiges Verfahren eingelassen. Dies bedeutet Einsicht in dicke Akten und Möglichkeit zur Stellungnahme bis Mitte März 2018. (Bild Dominik Labhart)

Bereits vor Monatsfrist hatten die verbleibenden Mietparteien am Steinengraben erfahren dürfen, dass ihrer Beschwerde ans Bundesgericht - anders als zu befürchten war - die aufschiebende Wirkung erteilt wird. Schon dies galt in Juristenkreisen als Zeichen, dass ihre Anliegen nicht von vorneherein willkürlich - also nicht gänzlich unberechtigt - sind.

Neue Post vom Bundesgericht

Nun hat die Vertrauensanwältin der vier rekurrierenden Mieter/innen vom Bundesgericht neue Post bekommen: ein dickes Bündel an Akten mit mehreren Stellungnahmen der «Helvetia». Dies gilt als erneutes Zeichen dafür, dass die Bundesrichter nicht darauf aus sind, das für die Basler Stadtentwicklung wichtige Verfahren vorzeitig abzuklemmen.

Aus den gestern zugestellten Akten geht hervor, dass die «Helvetia» und ihre teure Anwaltschaft von Anfang bestrebt waren, die Anliegen der Steinengraben-Mieter/innen als unlauter zu desavouieren. An der Post von gestern aus Lausanne werden sie daher keine Freude haben.

«Helvetia»-Stellungnahmen sind nun bekannt

Schon ihre 6-seitige Stellungnahme zur aufschiebenden Wirkung vom 21. Dezember, die jetzt zugänglich ist, ist gespickt mit Formulierungen wie «Rechtsmissbrauch». Allerdings war das Ziel, das Verfahren vor Bundesgericht abzuwürgen, aufgrund der bundesrichterlichen Verfügung, wonach vorläufig nicht abgerissen werden darf, klar verfehlt worden.

Beschwerdeführende erhalten eine neue Frist

Mit neuem Datum vom 26. Januar 2018 argumentiert nun die «Helvetia» auf nicht weniger als 22 Seiten in gleicher Weise wie schon bei der Bekämpfung der aufschiebenden Wirkung, wie dank der jetzt gewährten Akteneinsicht bekannt wird. Dazu können sich nun die Mietparteien gemäss bundesrichterlicher Verfügung vernehmen lassen; es gewährt ihnen bis 16. März 2018 Zeit, die dicken «Helvetia»-Akten zu durchforsten.

Kein baldiges Urteil

Es darf davon ausgegangen werden, dass das Bundesgericht eine solche Frist nicht gewährt hätte, wenn der Fall so klar und eindeutig liegen würde, wie dies die «Helvetia» behauptet. Stattdessen wird es sich nun im Frühjahr Gedanken dazu machen, ob die Anwendung des investorenfreundlichen baselstädtischen Wohnraumfördergesetzes am Steinengraben wirklich in allen Teilen korrekt gewesen ist.

Mit einem baldigen Urteil ist daher wohl eher nicht zu rechnen.

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[Autor: Beat Leuthardt]