06.06.2018
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Medienmitteilung

Weitere Bürgerliche wollen mehr Schutz am Gericht

Mit CVP-Grossrat Felix Meier spricht sich ein weiterer Bürgerlicher für die beiden Gesetzesinitiativen «Mieterschutz am Gericht» und «Mieterschutz beim Einzug» aus. Prozessieren werde «zum Vorrecht der Vermögenden», geisselt in der Schweizerischen Gewerbezeitung Kolumnist Peter Amstutz.

«Es ist so, dass es sich ein Grossteil des Mittelstands heute gar nicht mehr leisten kann, seine Rechte vor Gericht wahrzunehmen». Das sagt der Basler Grossrat Felix Meier, der heute für die CVP politisiert: «Es ist viel zu teuer und ein zu grosses Risiko.» Es könne «einfach nicht sein, dass jemand in der Schweiz seine Rechte nicht mehr wahrnehmen kann, nur weil er zuwenig Geld hat».

Videobotschaft von CVP-Grossrat Felix Meier:

Meier hat, wie er in seiner Videobotschaft in «MV TV» sagt, solche Erfahrungen auch am eigenen Leib erfahren. «Bei einer grossen Verwaltung spielt Geld überhaupt keine Rolle», meint der CVP-Grossrat. Eine solche Verwaltung könne einem «dann sehr leicht an die Wand spielen». Das sei, «genau so wie es im Arbeitsrecht auch wäre», auch im mietvertraglichen Bereich «nicht tolerierbar».

Gericht: «Ein Wagnis für KMUs und den Mittelstand»

Wie auf die Basler Miet-Wohnschutz-Abstimmung zugeschnitten ist, was auf nationaler Ebene Peter Amstutz, Kolumnist der Schweizerischen Gewerbezeitung, feststellt.

In der neuesten Ausgabe der Gewerbezeitung vom Freitag, 1. Juni 2018, geisselt er die prohibitiven Kostenvorschüsse. Ohne diese werde man heute vor Gericht schon gar nicht mehr zugelassen. Auch die weiteren Kostenrisiken seien geeignet, den Mittelstand und KMUs von Klagen abzuhalten.

Das Fazit des früheren Bundeshaus-Redaktors der «Basler Zeitung»: «Vermögende können sich den Gang vor ein Zivilgericht leisten, während sich der Mittelstand und vor allem KMU-Betriebe genau überlegen müssen, dieses Wagnis einzugehen.»

Kostenrisiken führen zum Verzicht aufs Zivilgericht

Der Gewerbeverbands-Kolumnist zitiert in der Gewerbezeitung den Anwalt Claude Janiak. Vor allem dort, wo Gerichtskosten nach Streitwert bemessen werden müssen, hätten viele von dessen Klienten «darauf verzichtet, das Zivilgericht anzurufen». Janiak, Baselbieter Ständerat, fordert in seiner Motion, dass «der Zugang zu den Gerichten nicht mehr Begüterten vorbehalten bleibt».

Schweizerische Gewerbezeitung: Widerspruch zum Basler Gewerbeverband

Wegen der erwähnten Streitwertgrenze ist auch in Basel-Stadt der Zugang zu den Gerichten nicht gewährleistet, weshalb der Basler Mieterverband seine Initiative «Mieterschutz am Gericht» lanciert hat.

Demgegenüber sieht der Basler Gewerbeverband die Ursache dafür, dass die Mietparteien vom Gang zum Gericht absehen würden, in der wertvollen Arbeit der Mietschlichtungsstelle.

Amstutz’ Kolumne widerlegt solche Überlegungen. Prozessieren werde «zum Vorrecht der Vermögenden», schreibt er: «Dass sich unter solchen Vorgaben seit der letzten ZPO-Revision die Zahl der Klagen vor Zivilgerichten praktisch halbierte, ist nicht erstaunlich: Wo kein Geld ist, wird auch kein Richter tätig...»

«JA zu Mieterschutz beim Einzug»

Zurück zu CVP-Grossrat Meier. Er verhehlt auch sein JA für die zweite baselstädtische Gesetzesinitiative nicht, über die am Wochenende abgestimmt wird. «Die Formularpflicht ist eine einfache Sache», meint er: «Man verlangt vom Mieter Strafregisterauszüge und alles Mögliche, da sehe ich nicht ganz ein, wieso man als Vermieter nicht eine einfache Vormiete mitteilen soll.»

[Autor: Beat Leuthardt]