Ab 1.11. gilt in Basel die Formularpflicht!
Am 10. Juni 2018 haben 72,1% der Stimmenden die Initiative "Mieterschutz bei Einzug" des MV Basel zugestimmt. Ab heute sind die Vermieter verpflichtet, den Mietern den Anfangsmietzins mit einem amtlichen Formular bekanntzugeben. Diese Mitteilung muss spätestens innert dreissig Tagen nach Übergabe der Wohnung erfolgen.
Wenn Sie bei Vertragsabschluss (ab 1.11.2018) in Basel, Riehen oder Bettingen kein amtliches Formular erhalten haben, dann stellen sich diverse rechtliche Fragen. Lassen Sie sich in diesem Fall für das weitere Vorgehen beim MV Basel beraten.
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