27.02.2018

Auf Druck von MV Basel und HEV BS lenkt Regierung ein

Weltfremd zählte das Bauinspektorat bisher auch Tiefgaragenplätze, Lift und Heizraum zur «Wohnfläche». Dies hat die Gesamtregierung nun korrigiert. Anlass dazu bildet ein gemeinsamer Vorstoss vonseiten der Sozialpartner im Grossen Rat. Somit ist künftig nur noch Wohnfläche «Wohnfläche». (Foto Dominik Labhardt)

Einen seltsam anmutenden Entscheid hat das oberste Basler Gericht im vergangenen Herbst gefällt: Es hat nicht-bewohnbare Flächen wie den Boden des Liftmaschinenraums, den Liftschacht selbst und die Tiefgaragenplätze rechtlich als «Wohnfläche» interpretiert. Mit diesem «Trick» gelang es der abrisswilligen «Helvetia», die Auflagen des Wohnraumfördergesetzes zu erfüllen. Wäre man dem gesunden Menschenverstand gefolgt, so wäre nach Auffassung der MV Basel-Vertrauensanwältin der drohende Abriss der Steinengraben-Häuschen von vorneherein rechtswidrig.

Regierung korrigiert das Bauinspektorat

Das für die Verordnung primär zuständige Bauinspektorat störte sich nicht an seiner abenteuerlichen Interpretation des Begriffs «Wohnfläche». Nun aber ist es von der Gesamtregierung zurückgepfiffen worden. Diese hat die umstrittene Abbruchverordnung so geändert, dass nunmehr auch rechtlich nur noch Wohnfläche als «Wohnfläche» zählt und nicht auch der Lift oder die Heizräume.

Erfolgreiche gemeinsame Motion vonseiten MV Basel und HEV Basel-Stadt

Freiwillig kam die Regierung allerdings nicht zu ihrer Einsicht. Vielmehr mussten der Basler Mieterverband und der Hauseigentümerverband Basel-Stadt zusammenspannen. Gemeinsam haben die Vertreter der beiden gegensätzlichen Sozialpartner eine Motion in den Grossen Rat eingebracht, welche die Regierung zur Korrektur der Abbruchverordnung verpflichten soll. Am 6. Dezember 2017 hat das Parlament dieses Anliegen wuchtig unterstützt und überwiesen.

Wie genau der neue Verordnungstext aussehen und auf wann er in Kraft treten wird, ist noch unklar; laut der gemeinsamen Motion muss die Verordnung bis spätestens 6. Juni 2018 in Kraft gesetzt sein

Erfolg ändert nichts an der Grundsatzkritik am Wohnraumfördergesetz.

Der Erfolg darf nicht überbewertet werden. Noch immer verdient das Wohnraumfördergesetz seinen Namen nicht, dient es doch den abbruchwilligen Investoren zu und vernachlässigt die «ganz normalen Mietparteien». Um dies zu korrigieren, hat denn auch der MV Basel 1891 seine Wohnschutzinitiative lanciert, welche am 10. Juni 2018 in der sogenannten 4x-JA-Abstimmung vors Volk kommen wird.

Keine Hilfe für die bezahlbaren Steinengraben-Häuser

Zu spät kommt die regierungsrätliche Einsicht den vom Abbruch bedrohten Steinengraben-Häuschen. Dass der Entscheid des Basler Verwaltungsgerichts auf der - nunmehr bereinigten - falschen Interpretation der Abbruchverordnung beruht, kann nicht mehr korrigiert werden. Ein Hoffnungsschimmer bleibt allerdings, denn der Rekurs vor Bundesgericht ist wegen zweier weiterer Rechtsfragen unverändert hängig.