16.10.2018

Wegweisender Entscheid der basler Schlichtungsstelle

Man kann das Mietrecht und den Mieterschutz nicht dadurch umgehen, dass man die Mietverträge «Gebrauchsleihe» nennt. Die Mietschlichtungsstelle betrachtet Gebrauchsleihe als Miete und die 450 Franken «Leihgebühr» als Mietzins. Folglich sind die Verträge der BL PK am Burgweg und neu auch der Immobilien BS am Voltaplatz Mogelpackungen, die das Mietrecht umgehen.

Die BL PK tut es seit vielen Monaten am Burgweg, und Immobilien BS tut es neuerdings ebenfalls am Voltaplatz im Gebäude der alten Post. Mit sogenannten Gebrauchsleiheverträgen ermöglichen sie in leergeräumten Wohnungen befristetes Wohnen.

Die Verträge enthalten Klauseln, wonach die Mietrechte und der Mieterschutz ausgeschlossen sind. Mit Konventionalstrafen wird dieses vom MV Basel 1891 stets als Umgehung des Mieterschutzrechts betrachtete Vorgehen im Kleingedruckten abgesichert.

«Es liegt ein Mietvertrag vor», bestätigte heute die SSM-Vorsitzende.

In einem Musterfall ist heute schweizweit soweit ersichtlich erstmalig geprüft worden, ob eine Wohnung tatsächlich «ausgeliehen» werden kann. «Es liegt ein Mietvertrag vor», bestätigte heute die SSM-Vorsitzende. Nach der 2½-stündigen Verhandlung vor der Basler Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten (SSM) ist also klar: Entgeltlich Wohnen für 450 Franken monatlich bleibt Miete.

Als Gebrauchsleihe bezeichnete Verträge bleiben rechtlich unzweideutig also Mietverträge. Somit stehen den mit entgeltlichen Gebrauchsleiheverträgen ausgestatteten Zwischenmietparteien sämtliche Mieterschutzrechte zu. Das Kleingedruckte gilt nicht, soweit es mietrechtswidrig ist, und Konventionalstrafen sind verpönt und bleiben rechtswidrig.

Businessmodell gescheitert?!

Heute wurde ein Einzelfall den Basler Burgweg betreffend verhandelt. Doch lässt sich annehmen, dass das neuere Zürcher Businessmodell, wonach man mit Zwischennutzungen Geld verdienen und zugleich den Mieterschutz aushebeln könne, gescheitert ist. Die Zwischennutzungsfirma will nun zwar ihre Verträge «anpassen». Doch bleibt es dabei, dass «Gebrauchsleihe» laut Gesetz unentgeltlich zu sein hat und Gewinne da zurecht nicht drinliegen. So konnte man heute auch die Basler SSM verstehen.

Wandelt Immobilien BS die rechtswidrigen Verträge rechtskonform um?

Offen ist, ob und wie rasch dieses ominöse Businessmodell nun in Basel beendet wird. Bekannt ist, dass das Modell im Finanzdepartement bisher an höchster Stelle unterstützt wurde, weil man etwa am Voltaplatz das Projekt «Volta Ost» nicht verzögert sehen möchte.

Dass auch das Mietrecht gütliche Möglichkeiten hierzu enthält, wollte man bei den IBS bisher offenbar nicht wahrhaben. Da nun das Businessmodell seit heute offiziell als Gesetzesumgehung deklariert ist, stellt sich die Frage, ob die Basler Institutionen nicht ab sofort wieder mit den rechtskonform auftretenden Baser Zwischennutzern zusammenarbeiten wollen.