Steinengraben
03.10.2018
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Medienmitteilung

Neuer Wohnschutz kommt zu spät für Steinengraben

Nur weil sich das Bundesgericht noch auf altes Recht stützt und die 4xJA-Wende vom 10. Juni 2018 ignoriert, bringt die «Helvetia» ihr verpfuschtes Bauprojekt am Steinengraben juristisch durch. Um weiteren Imageschaden abzuwenden, sollten der Konzern und die Basler Regierung das Projekt stoppen und nach besseren politischen Lösungen suchen.

Nach lauter Niederlagen in früheren Rechtsverfahren ihrer Vorgängerin, der National-Versicherung, hat es jetzt die «Helvetia» geschafft, ihren Büroklotz am Steinengraben juristisch durchzubekommen. Geholfen hat ihr dabei ein handzahmes Bundesgericht, dessen Handlungsfreiheit allerdings durch die Beschränkung auf Willkürprüfung massiv eingeschränkt war.

Positive Aspekte innerhalb des trüben Urteils

Bedauerlich ist natürlich, dass einmal mehr bezahlbarer Wohnraum in der Stadt verloren geht, zumal an einem derart schönen Ort gelegen und mit derart kostbaren Baum- und Gartenanlagen versehen.

Dennoch gilt es ein paar positive Aspekte aus dem am 18. September 2018 ergangenen Bundesgerichtsentscheid herauszupflücken:

> Überraschend hat Lausanne über ein Dreivierteljahr hinweg um einen Entscheid gerungen - es hätte die für bezahlbaren Wohnraum Kämpfenden auch schon im vergangenen Dezember aus dem Verfahren werfen können, tat es aber nicht.

> Es überträgt seine frühere Rechtsprechung zum damaligen Abbruchschutzgesetz auf dessen seit 2013 weichgspültern Nachfolger («Wohnraumfördergesetz»). Das wird den Basler Baubehörden nicht gefallen, die stets behauptet hatten, mit dem Wohnraumfördergesetz fange man wieder bei Null an, und die früheren Überlegungen zum Wohn- und Abbruchschutz gälten nicht mehr.

> Es wird deutlich, dass nach dem Paradigmenwechsel, der mit der hoch angenommenen Wohnschutzinitiative seit dem 5. Juli 2018 nun geltendes Recht ist, ein ähnliches Abbruch- und Baugesuch nicht mehr bewilligungsfähig wäre. Darauf deutet hin, dass das Bundesgericht noch vom alten Recht ausgeht, dessen behördliche und gerichtliche Interpretation bisher ganz auf das Gebot uneingeschränkter Verdichtung und Verdrängung ausgerichtet ist.

Jetzt: Runder Tisch für verpfuschtes «Helvetia»-Projekt!

Der juristische Sieg ermöglicht es nun der «Helvetia», den durch ihre Sturheit entstandenen Imageschaden positiv anzugehen und sich an einen Runden Tisch zu setzen, zusammen mit der jetzigen aktiven Bewohnerschaft, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen ist, sowie dem Basler Mieterinnen- und Mieterverband und engagierten politischen Kreisen um einzelne SP- und Grünen-Vertreter/innen.

Dies zu unterstützen ist nun Aufgabe der Basler Regierung. Sie hat am 10. Juni 2018 von der Stimmbevölkerung ein Mandat erhalten, sich nunmehr für eine wohnliche Stadt, für bezahlbaren Wohnraum und für die bestehenden Wohn- und Lebensverhältnisse in den Quartieren einzusetzen.

So könnte die mit dem neu-alten Bundesgericht geschaffene Hängepartie nun zum ersten Anwendungsbeispiel - und zum Gesellenstück für die Regierungsrät/innen - werden.

Eine neuerliche Absage der Regierung würde von der Mehrheit der in Basel und Riehen Wohnenden und Stimmenden nicht verstanden.