23.08.2018
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Medienmitteilung

Statistik belegt das klare Volks-JA zum Wohnschutz

Weiterhin besteht massiv Wohnungs- und Mietzinsnot. Die Leerstandsquote bleibt extrem tief: Sie erreicht mit 0,69% (Basel) bzw. 0,71% (kantonal) nicht einmal die Hälfte der Verfassungslimite von 1,5%. Weder gegen massive Aufschläge nach Sanierung noch gegen Massenkündigungen konnte die regierungsrätliche Politik bisher etwas ausrichten. Das muss sofort ändern.

Die Leerstandserhebung bestätigt, dass die bisherige Laisser-faire-Wohnpolitik der Regierung nichts ausrichten kann, weder gegen sanierungsbedingte Massivaufschläge noch gegen Massenkündigungen. Denn weiterhin herrscht grosse Wohnungsnot. Noch immer ist die Leerstandsquote extrem tief (Basel: 0,69%, kantonal: 0,71%) und erreicht nicht einmal die Hälfte der Verfassungslimite (1,5%).

Zudem herrscht weiterhin massive Mietzinsnot, d.h. auf dem «Markt» finden sich teure Wohnungen, aber nicht bezahlbare Wohnungen. Ein Fiasko für die Regierungspolitik ist insbesondere die Aussage in der amtlichen Medienmitteilung, wonach ein Viertel der leerstehenden Wohnungen erst grad in den letzten zwei Jahren saniert worden sind.

Das vom MV Basel ins Spiel gebrachte neue Wohnraumförderungsgesetz (36-Seiten-Broschüre) wird durch die neueste Statistik zusätzlich ins Rampenlicht gerückt. Die Behörden täten gut daran, das Thema Wohnungs- und Mietzinsnot nun rasch und im überwiegenden Interesse der heutigen Wohnbevölkerung anzupacken.
Die Umsetzung des Verfassungsauftrags, zur Erinnerung, ist seit dem 5. Juli 2018 behördliche Pflicht.
(23.8.2018/Beat Leuthardt

Medienshow zum Leerwohnbestand kurzfristig abgesagt - Medienmitteilung 22.8.2018

Das zuständige Departement sagt seinen für übermorgen Freitag vorgesehenen jährlichen Medienauftritt zum Leerwohnbestand ab. Ob es unbequeme Fragen zum vom Volk verlangten neuen Wohnschutz fürchtet? Oder endlich die Kritik des MV Basel an der einseitigen Partnerschaft mit der Immobilienlobby ernst nimmt?

Jahr für Jahr setzten sich nach den Sommerferien die Zuständigen des Statistischen Amtes und der Stadtentwicklung vor die Medien und präsentierten eine Wohnstatistik. Als «Partner» getreulich mit dabei: ein «Promi» der lokalen Sektion des Schweiz. Immobilientreuhänderverbands (SVIT).

Wegen dieser einseitigen Zusammensetzung und wegen Verletzung behördlicher Unabhängigkeit musste der MV Basel diesen Medienanlass jedesmal als einseitig rügen. Nach allgemeiner Staatsauffassung hat das Statistische Amt seine Aufgabe der Datenerhebung vollständig zu erledigen - und nicht nur zur Hälfte wie eben seit Jahren geschehen. Bisher erhebt das Amt bloss die Wohnungszahlen, überlässt aber die Büro- und Geschäftszahlen ohne Not der privaten Immobilienlobby. Der Mieterverband, obwohl Sozialpartner, bleibt unberücksichtigt.

Bisher: Einseitige Zusammensetzung und einseitige Analysen

Das Ungleichgewicht wird noch dadurch verstärkt, dass der SVIT seine Rolle an der Flanke der Amtspersonen jeweils weidlich genutzt hat, um Analysen zu Büro- und Geschäftsräumen, sondern auch zum Wohnbereich abzugeben.

Regelmässig hat der SVIT dabei die schönfärberischen Kommentare der Ämter, die an der Medienkonferenz jeweils vertreten waren, unterstützt und noch verstärkt. SVIT und die Ämter lobten die investorenfreundliche Basler Wohnpolitik der Regierung jeweils in den höchsten Tönen und spielten die Wohnungsnot ebenso regelmässig herunter.

Kurzfristig abgesagt: Keine Public-Private-Partnership vor den Medien

Solche Privatanalysen vom Behördentisch herab sind dieses Jahr nicht möglich. Ursprünglich auf übermorgen Freitag angesagt, ist die Medienpräsentation der Ämter für Stadtentwicklung und Statistik nun offenbar kurzfristig gecancelt. Die Leerstandszahlen kommen schriftlich. Ob mit oder endlich ohne eigenwillige Interpretationen der Ämter oder gar der Immobilienlobby, ist unbekannt.

Der MV Basel wäre erfreut über einen ersten Schritt zur Objektivierung behördlicher Statistikarbeit zum wichtigen Thema Wohnschutz. Schon vor der «Erdrutschabstimmung» - und erst recht nach dem «4 x JA» - bedeutete die Einseitigkeit der Zahlenpräsentation sowie der «Privatanalysen» eine grobe Verletzung der Regeln über die behördliche Unabhängigkeit.

Absage wegen MV-Kritik? - Oder doch eher aus Furcht vor Wohnschutz-Debatte?

Einiges deutet aber darauf hin, dass die Absage nicht aus Einsicht, sondern eher aus Furcht vor der Diskussion um die vom Volk verlangte und von den Behörden nun umzusetzende neue Wohnpolitik geschah. Noch immer scheint die Regierungsspitze den Zusammenhang zwischen (statistisch erhobenem) Leerwohnbestand und (verfassungsmässig verlangten) Wohnschutzmassnahmen nicht erkennen zu wollen oder zu können.

Es ist daran zu erinnern, dass jegliche Leerstandsquote bis und mit 1,5 Prozent gleich bedeutend ist mit Basler Wohnungsnot, so wie es seit dem 5. Juli 2018 in § 34 der Kantonsverfassung verankert ist. Es gibt daher von Vorneherein keinen Anlass zur Schönfärberei in der auf morgen erwarteten Medienmitteilung zum Leerwohnstand.