Massenkündigung - endlich ein Angebot der PK BS!
Erstmals seit März 2016 liegt ein Angebot der Pensionskasse BS auf dem Tisch. Es enthält konkrete Vorschläge für die langjährigen «Müli 26»-Mietparteien. Diese kämpfen, unter grosser Solidarität aus dem Quartier, dafür, an ihrem angestammten Ort weiter wohnen bleiben zu können.
Vor fast genau einem Jahr, am 17. März 2016, erhielten die an der Mülhauserstrasse 26 («Müli 26») wohnhaften Staatsangestellten allesamt die Kündigung. Seither wehren sich die Jüngeren zusammen mit den rüstigen Älteren dafür, in den vertrauten Wohnungen bleiben zu können.
Ebenso lange fordert der MV Basel von der Pensionskasse BS (PK) Gespräche und konkrete Angebote für ein Verbleiben der Mieter/innen. Doch die PK hielt gebetsmühlenartig daran fest, die Mietparteien müssten bedingungslos ausziehen, weil ab kommendem 1. Oktober gebaut werden müsse. «Wegen der «geplanten Eingriffstiefe», so die PK sinngemäss, seien eine sanfte Sanierung und somit das Verbleiben der langjährigen Mietparteien «leider nicht möglich».
Erstmals nach 1 Jahr ein konkretes Angebot
Nun erzielen die Mietparteien einen ersten Teilerfolg. Erstmals haben die Verantwortlichen von «Immobilien BS» ein konkretes Angebot des zuständigen PK-Ausschuss überbracht.
Neu bietet die PK den verbliebenen Mietparteien an, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten weiterhin an der «Müli 26» wohnen bleiben zu können. Darüber hinaus nennen sie konkrete Mietzinsaufschläge für Mietwohnungen am selben Ort, durch welche die Mietparteien nach Sanierung so gestellt würden, wie wenn die vorgängigen Kündigungen nie erfolgt wären.
Gemäss diesem Angebot würde die PK jene minimalen mietrechtlichen Schutzmassnahmen einhalten, welche der MV Basel stets einfordert und welche mit Massenkündigungen in der Regel umgangen werden.
Variante Wittlingerstrasse als «Vorbild»?
Von fern erinnert das Angebot an ein ähnliches Vorgehen der PK bei der Massenkündigung an der Wittlingerstrasse. Auch dort musste der MV Basel kritisieren, dass Polizisten, Drämmler und weitere Staatsangestellte auf die Strasse gestellt worden waren. Nach langen und zähen Verhandlungen hatte man damals einen Kompromiss erzielt, der die Kündigungen faktisch zurücknahm.
Der Wermutstropfen dabei war aber, dass die verbliebenen Mietparteien zähneknirschend zustimmen mussten, um überhaupt in ihre angestammten Wohnungen zurückkehren zu können. Der in der Schweiz faktisch nicht vorhandene Kündigungsschutz machte einen solchen «Kuhhandel» in Mietsachen überhaupt erst möglich.
Wie weiter?
Offen bleibt, wie die verbleibenden vier Mietparteien, die sich seit einem Jahr unter grossen Druck gesetzt fühlen, auf den «Kompromiss» reagieren können. Als Alternative bleiben ihnen weiterhin Schlichtungsverhandlungen im Mai 2017, bei denen es um Erstreckungen gehen wird (mögliches gesetzliches Maximum: vier Jahre, das heisst theoretisch bis ins Jahr 2021).
Ebenfalls hängig ist das Baugesuch der PK. Letzteres ist erst Ende 2016 eingereicht worden. Es enthält Fallstricke zuungunsten des Bauherrs. So ist das Projekt bisher nicht ausgeschrieben worden, obwohl dies gemäss Submissionsgesetz zwingend der Fall sein müsste.
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