05.06.2016
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Medienmitteilung

Hauseigentümer planen Steuergeschenke, die Mietparteien haben das Nachsehen

Mit fünf Motionen wollen Hauseigentümerkreise ihre eigenen Privilegien äufnen und sich noch mehr Steuergeschenke zuschanzen. Ihre Vorstösse sind unsolidarisch, in sich widersprüchlich, unlogisch und dreist.

Mit fünf nur schlecht aufeinander abgestimmten und in sich teils widersprüchlichen Vorstössen lanciert die Hauseigentümerlobby im Kantonsparlament am Mittwoch einen Grossangriff auf die Basler Steuerpolitik zum Nachteil der Mietparteien. Ihr Ziel: Ein noch tieferer Eigenmietwert. 
Dieser Eigenmietwert ist zwar ein schwieriges steuerliches Konstrukt; er trägt aber dazu bei, strukturelle Ungleichheiten zu lindern. Denn die heute schon benachteiligten Mietparteien haben ihren monatlichen Mietzins in voller Höhe zu versteuern.  Anders die privilegierten Eigentümer, die von ihren Steuern sogar noch Schuldzinsen und Liegenschaftsunterhalt abziehen dürfen. Daher wird den Eigentümern ein Steuerbetrag als fiktive Miete berechnet. 

Eigentümersteuern schon heute deutlich zu tief

Diese Eigenmiete ist auch heute schon weit unter dem, was Mietparteien an Mietbeträgen zu bezahlen und zu versteuern haben. Nun erdreistet sich die Hauseigentümerlobby im Grossen Rat, weitere Senkungen zu verlangen. Mit ihren Motionen soll die Regierung dazu gezwungen werden, solche weitergehenden Senkungsmodelle zu entwickeln.
Besonders dreist ist, die jüngsten Entgegenkommen der Basler Finanzdirektorin ihnen gegenüber zu ignorieren. Die Basler Regierung ist eben erst vor der Hauseigentümerlobby eingenickt, indem sie ihr per Verordnung den Steuersatz um ein halbes Prozent von 4 auf 3½ Prozent gesenkt hat. Zudem hat sie diesen Steuersatz, obwohl sachlich nicht begründbar, an den Referenzzinssatz gebunden.

Juristische Begrifflichkeiten aus dem Mieterschutzrecht missbraucht

Mit allen möglichen Kniffs und unbefleckt von Logik und Sachwissen verlangen nun die fünf Ratsmitglieder nach weitergehenden Zugeständnissen. Dabei scheint ihnen jede Irreführung gerade recht zu sein, wie etwa ihre sachlich falschen Vergleiche mit dem Mieterschutzrecht (Stichworte: Marktmiete; Mietpreisraster; Referenzzinssatz; energetische Förderbeiträge; Anlagekosten) entlarvt. 
Ihr Vorgehen, ihre heutigen Steuerprivilegien als «Mehrbelastung der Eigentümer von selbstbewohntem Wohneigentum im Vergleich zu den Miete bezahlenden Steuerpflichtigen» schönzureden, ist, indem es falsche Tatsachen vorspiegelt, grob wahrheitswidrig und recht eigentlich hinterhältig.

Mieterlobby wird in einen weiteren Streit um Gerechtigkeit hineingezogen

Sollte die Hauseigentümerlobby ihre Begehrlichkeiten rund um unverdiente Steuergeschenke nicht zügeln, so droht in Basel ein ähnlich langwieriger Kampf um Steuergerechtigkeit, wie ihn Baselland bereits hat durchleben müssen. Und ähnlich wie unsere Kolleg/innen von der BL-Sektion werden auch wir vom Basler Mieterinnen- und Mieterverband (MV Basel 1891 am Claraplatz) uns nicht scheuen, alle notwendigen politischen und/oder juristischen Schritte gegen die Masslosigkeit der bürgerlichen Hauseigentümer zu ergreifen.