Rekurse: Teilerfolg am Burgweg
Seit 3½ Jahren sind sechs Reihenhäuser am Burgweg und ihre heute noch bezahlbaren Wohnungen von teuren Umbauplänen bedroht. Dank Rekursen bleibt nun zumindest eines der Häuser vom Schlimmsten verschont.
Mit Datum vom 2. Juni 2016 teilt das Bau- und Gastgewerbeinspektorat dem MV Basel 1891 seinen insgesamt schon vierten Bauentscheid zum Burgweg mit. Demnach kann die Pensionskasse Baselland (BLPK) ihre langjährigen Absichten, das in «Roche»-Nähe gelegene historische Häuserensemble «tiefgehenden Engriffen in die Substanz» (O-Ton BLPK) zu unterziehen, nicht wie geplant umsetzen.
Damit korrigiert die Baubewilligungsbehörde ihren eigenen, vom 30. September 2014 datierenden früheren Entscheid. Damals hatte sie der Pensionskasse die Erlaubnis erteilt, die sechs Häuser mit neuen Liftschächten und Attikawohnungen auszukernen und «aufzuwerten». Der MV Basel sah und sieht darin die Absicht, bisher bezahlbaren Wohnraum im Hinblick einkommensstärkere Mietparteien teuerzusanieren.
Erzwungen wurde die Korrektur des Bauentscheids durch Anwohner- und Mieterrekurse. Das Rekursgericht hatte das Amt gerügt, weil bei der Bewertung der geplanten radikalen Umbauten gewisse denkmalschützerische Aspekte ungenügend berücksichtigt worden waren.
Redimensionierung – aber nur für Haus Nummer 4
Allerdings schützt der jetzige Bauentscheid das Häuserensemble nicht als Ganzes. Lediglich eines der sechs Wohnhäuser, das Haus Burgweg Nr. 4, soll vor der Auskernung bewahrt werden; es bleibt vom Lifteinbau und von Balkonausbauten verschont. Die übrigen fünf Häuser dürfen hingegen weiterhin ausgekernt werden; neben kleinen Anpassungen muss dort lediglich (aber immerhin) die Hinterfassade geschützt werden. Demnach würde – à la Ballenberg – nur ein Sechstel des schützenswerten Ensembles bewahrt.
Zwischen den Zeilen lässt sich herauslesen, dass der Denkmalrat das ganze Hausensemble als schützenswert erachtet, sich indessen in jüngsten Gesprächen mit der Bauherrin (ohne Einbezug der Rekurrierenden bzw. der Mietparteien notabene) einem Kompromiss gebeugt hat.
BLPK-«Planung» bringt bereits zum vierten Mal abgeänderte Baupläne hervor
Mit dem Entscheid vom 2. Juni 2016 hat die Pensionskasse als Bauherrin einen weiteren Dämpfer erlitten in ihrer Absicht, die Reihenhäuser massiv zu verändern, die jetzigen bezahlbaren Wohnungen zu zerstören und neue, teure Appartmentwohnungen zu errichten. Es ist bereits der vierte Bauentscheid und also das vierte Mal, dass die Bauherrin ihre Baupläne abändern musste. Kein einziges Mal geschah dies aus freien Stücken; jedesmal hatten Anwohner und Mietparteien erst Einsprache beziehungsweise Rekurs erheben müssen, um geltendes Recht durchzusetzen.
Wieweit dieser neueste Entscheid Auswirkungen auf die verbliebenen Mietparteien hat, muss sich weisen. Die Wohnungen am Burgweg 4 bis 14 werden noch immer von einigen langjährigen Mietparteien bewohnt, welche ihre bezahlbaren Wohnungen liebevoll betreuen. Ehe die Pensionskasse im Januar 2013 zum Mittel der Massenkündigung gegriffen hatte, waren sämtliche Wohnungen voll vermietet. Die seither leer gewordenen Wohnungen dienen der Eigentümerin als Zwischenvermietung; Zwischennutzerin ist die Basler Sozialhilfe.
Weiterhin hängig ist die Sammelklage des MV Basel 1891 betreffend die Massenkündigungen.
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