Steinengraben
10.05.2016
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Medienmitteilung

Bauamt bezeichnet Liftschächte und Tankräume als «Wohnfläche»

Um die Wohnhäuschen am Steinengraben zu retten, hat der MV Basel gestern gegen einen Abbruchentscheid des Bauinspektorats rechtzeitig Rekurs eingereicht. Um den Büroklotz durchwinken zu können, bezeichnet das Amt u.a. neue Motoren- und Tankräume sowie Liftschächte (!) als «Wohnfläche».

Schon dreimal haben die Eigentümer vergebens versucht, gegen die letzten intakten Wohnhäuschen am Steinengraben ein Abbruchgesuch rechtskräftig durchzubekommen. Gestern musste der Basler Mieterinnen- und Mieterverband (MV Basel 1891) erneut eine aufwändige und teure Rekursschrift einreichen, um die guten und bezahlbaren Wohnungen zu retten.

Das Bauinspektorat winkt «National» und «Helvetia» durch

Schon 2011 hatte die damalige «National-Versicherung» vor der Basler Mietschlichtungsstelle den Kürzeren gezogen. Drei Jahre später hatte sie dann zwar wenigstens den Wohnanteilplan korrigiert, liess jedoch die übrigen sozialen Wohnvorschriften unberücksichtigt. Und im vorigen Sommer scheiterte ihr stets gleiches Vorhaben, die bezahlbaren Wohnungen am Steinengraben durch einen Büroklotz mit hässlicher Fassade zu ersetzen, erneut. Doch auch diesmal winkte das in Basel bekanntlich sehr bauherrenfreundliche Bauinspektorat den Büroklotz durch: Mit Datum vom 16. März 2016 lehnte es die Einsprachen der Mietparteien sowie des MV Basel ab und genehmigte das neuerliche Bauprojekt der «National»-Nachfolgerin «Helvetia».
Auf die Einspracheargumente ging das Bauamt kaum ein und wenn doch, dann war ihm die Sorge um das Wohlergehen der Versicherung wichtiger als jene der Wohnbevölkerung. Dies zeigt sich etwa darin, dass es sämtliche Tricks anwenden muss, um das Bauprojekt zu retten.

Wohnen auf Rampen, in Motorenräumen und Liftschächten…

Gemäss Wohnraumfördergesetz müsste der Neubau mindestens ebenso viel Wohnraum, wie in den jetzigen Häusern vernichtet wird, neu schaffen. Um dies dem Buchstaben nach zu erfüllen, bezeichnet das Bauamt in seiner Bewilligung u.a. «Waschküchen», «Estrich- + Kellerräume», «Fahrzeugeinstellräume», «Schutzräume» (!), «Aufzugsschächte» (!), «Rampen» (!) sowie «Haustechnikräume» (!), «Motorenräume» (!) und «Tankräume» (!) als «Wohnfläche». Dementgegen ignoriert das Bauinspektorat die Besorgnis des MV Basel um den Verlust bezahlbaren Wohnraums; dessen Argumente «erscheinen», so heisst es im ablehnenden Einspracheentscheid, «vielmehr als reine Polemik gegen die Behörde».

Eibe «schutzwürdig» - und darf dennoch gefällt werden…

Ähnlich springt das Bauamt auch mit dem Hinterhofgarten um – einem Bijou, wie man

spätestens seit den «telebasel»-Aufnahmen vom 16./17. August 2015 weiss: «Obwohl die Eibe tatsächlich als wertvoll eingestuft wird», heisst es im vom MV Basel jetzt angefochtenen Entscheid, dürfe man den gesunden Baum fällen, weil das Interesse der Versicherungsgruppe dem Bevölkerungsinteresse vorgehe. 26 Seiten sind nötig geworden, um gegen die Einschätzungen des Bauinspektorats und gegen dessen eigenwillige Auslegung des Wohnraumfördergesetzes zu rekurrieren. Es wird nun an der Baurekurskommission sein, zu entscheiden, ob die «Helvetia» massenkündigen darf, bloss um ein auf vier Jahre beschränktes Büroprovisorium hochzuziehen.