01.06.2015
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Mieteraktion

Tiefer Referenzzinssatz - tiefer Mietzins!

Der Referenzzinssatz (Hypozins) ist gesunken. Um zu profitieren, müssen Sie aktiv werden. Wir sagen Ihnen, wie.

Endlich sinkt der Referenzzinssatz, wie am 1. Juni 2015 bekanntgegeben, um ein Viertel Prozent, nachdem er seit September 2013 auf 2 Prozent verharrt hatte. Schon bisher hat nicht einmal jeder vierte Miethaushalt erhalten, was ihm zusteht, nämlich den fälligen Abschlag des Mietzinses. Demgegenüber mussten die betroffenen Mietparteien stets alle Nachteile der Zinsphase und des starken Frankens mittragen. Es ist deshalb für Vermieter/innen nun höchste Zeit, ihre soziale Verantwortung zu übernehmen und die Mietzinse nach unten anzupassen.

Kommt hinzu, dass die Eigentümer immer weniger Zinsen bezahlen. Die Hypothekarzinsen sinken kontiniuerlich, und die Eigentümer haben ihre Kapitalkosten seit 2008 fast halbieren können, nämlich um rund 13 Mrd. Franken! Doch an ihre Mieter/innen gaben sie wenig bis nichts davon weiter, im Gegenteil: der Mietpreisindex ist seit 2008 um sage und schreibe 10 Prozent gestiegen.

Konkret bedeutet das: Liegt ein Mietzins heute noch bei über 2 Prozent Hypozins, oder wurde vor kurzem ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, eine Mietzinssenkung zu beantragen. In vielen Fällen hat die Mietpartei einen solchen Abschlag zugute. In unserer Sprechstunde (MV Basel am Claraplatz) erfahren Sie Genaueres (kostenlos für Mitglieder). Oder laden Sie zunächst einfach mal unser Merkblatt herunter.