04.06.2015
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Medienmitteilung

So ist es in Wahrheit

Die BZ behauptet Falsches. Der MV Basel verteidigt nicht Partikularinteressen, sondern die Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten als Ganzes. Denn die neue Gerichtsorganisation schwächt diese niederschwellige Institution ohne Not. Hier unsere Medienmitteilung zur Debatte und zu den Beschlüsse im Grossen Rat.

Grosser Rat: Böse Attacke auf die Mietschlichtungsstelle - Medienmitteilung

Bis heute haben die führenden Mietschlichter/innen dank gemeinsamer Auftritte im Grossen Rat das Gemeinsame von Vermieter- und Mieterseite gestärkt. Sie haben damit wesentlich zum sozialen Frieden beigetragen. Die heute beschlossene «GOG»-Revision gefährdet dies. Der MV Basel wird nichts ungenutzt lassen, um diese Revision zu Fall zu bringen.

Seit die Paritätische Mietschlichtungsstelle 1933/34 dank der Mieterbewegung und mithilfe von SP-Exekutivmitgliedern erkämpft wurde, steht ihr Name für niederschwellige Verhandlungen und für Vergleichsvorschläge mit Augenmass. Parität bedeutet, dass neben der Vermieter- auch die Mieterseite gleichwertig vertreten ist. Ihr Ziel ist es zu schlichten und nicht zu richten. 

Wohltat für den Grossen Rat und für Basel-Stadt

Dass Spitzenvertreter/innen sowohl von Mieter- wie auch von Vermieterseite in den Grossen Rat gewählt sind – übrigens mit Bestergebnissen - und dort politischen Einfluss nehmen, ist nicht nur nicht falsch, sondern geradezu zwingend und staatspolitisch erwünscht. Der Grosse Rat hat grosses Glück, solche Ratsmitglieder in seinen Reihen zu wissen, welche über die natürlichen Interessensgegensätze hinaus gemeinsame versöhnliche Vorstösse unternahmen und unternehmen, wo immer dies dem Erhalt des Sozialen Friedens dienlich ist.

Auch der Grosse Rat selber hatte dies einst begriffen: Wo ein Vorstoss von den beiden gegensätzlichen Interessensvertreter/innen gemeinsam unterzeichnet war, gab es keinen Anlass zu Diskussion oder zu Parteigehässigkeiten. Ein schöneres Bild für gelebte Schweizer Demokratie kann es gar nicht geben.

Juristen wissen «Gewaltenteilung» nicht richtig zu definieren

Mit der heute grossmehrheitlich beschlossenen Revision eines juristisch ausgerichteten Gesetzes (GOG) hat das Parlament, geblendet von falsch angewandten Begrifflichkeiten wie «Gewaltenteilung» (die Mietschlichtungsstelle ist paritätisch und nicht richterlich), ein Verbot von Doppelmandaten im Kantonsparlament und an der Mietschlichtungsstelle beschlossen.

Dies schwächt nicht nur die Mieterbewegung, sondern richtet sich auch gegen die Interessen der Vermieter. Mit der Juridisierung der Schlichtungsstelle erhalten die formaljuristischen Kräfte an der ehemaligen «Schlichti» weiter Auftrieb – währenddem das «gesunde Volksempfinden» noch weniger Raum erhält als bis jetzt. Und dies, nachdem bereits 2011 der «Schlichti» mit der Revision der Zivilprozessordnung ohne Not ein Stück Volksnähe entzogen worden war.

Will das Parlament blinden Kampf anstattt Versöhnlichkeit?

Die jetzige GOG-Gesetzesrevision gibt geradezu eine Anleitung zu verstärkten Mieter-/Vermieterkonflikten. Sie schwächt dadurch die Sozialpartnerschaft. Dies liegt nicht auf der Linie des MV Basel 1891, der ständig – unter anderem mit Verhandlungen zum Paritätischen Basler Mietvertrag – Versöhnlichkeit vor blinden Kampf stellt.

GOG-Revision muss scheitern

Angesichts der Uneinsichtigkeit des Kopfnickerparlaments («BastA!» und Grüne ausgenommen) wird sich der MV Basel 1891 mit allem, was machbar ist, dafür einsetzen, dass die auf Akademisierung der Mietschlichtungsstelle und Gefährdung des Sozialfriedens ausgerichtete GOG-Revision scheitern wird.

(Autor: Beat Leuthardt, Co-Geschäftsleiter MV Basel 1891)