03.02.2015
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Medienmitteilung

Am Fischmarkt kehrt Einsicht ein

Auf heftigen Protest des MV Basel und nach zähen Verhandlungen mit dem Datenschützer haben die staatlichen Immobilien BS ihr ausuferndes und diskriminierendes Bewerbungsformular heute vom Netz genommen. Zumindest in der Theorie müssen sich wohnungssuchende Mieter/innen nun nicht mehr staatlichem Kontrollzwang und Generalverdächtigungen unterwerfen.

Die Situation war aus Sicht der Mieter/innen unhaltbar und aus übergeordneter Warte grundrechts- und somit verfassungswidrig: Wohnungssuchende mussten sich einem fragwürdigen staatlichen Zulassungsverfahren aussetzen, wenn sie schon nur für die Warteliste berücksichtigt werden wollten. Nur wer unter anderem bereit war, eigene Lohnbelege einzusenden, hatte überhaupt eine Chance auf einen Warteplatz.

Nach aussen stur...

Noch bis gestern haben die staatlichen Immobilien BS (IBS) auf ihrem rechtswidrigen Zulassungsverfahren beharrt. Zuvor war selbst heftigste Kritik - so die des MV Basel 1891 - am Management abgeprallt. Und selbst ein Vorstoss von Kantonsrätin und MV-Geschäftsleiterin Patrizia Bernasconi, der die Basler Regierung wachrütteln wollte, hatte bloss dazu geführt, dass die Basler Finanzdirektorin ihren IBS-Amtsleiter deckte. Die Fronten schienen derart unverrückbar, dass der MV Basel bereits einen kleinen Mieterstreik andeuten musste.

...doch hinter den Kulissen kritikfähig

Doch hinter den Kulissen kam Fahrt auf. Der baselstädtische Datenschutzbeauftragte nahm sich erneut des Dossiers an und zwang die IBS in Verhandlungen. Das Ergebnis liegt jetzt vor, und eine erste Sichtung belegt: Die IBS haben eingelenkt. Sie haben ein neues Wohnungssuch-Formular ins Netz gestellt, welchem die diskriminierendsten Ansätze weitgehend fehlen.

Den Richtlinien der diversen Datenschutzbeauftragtenbehörden hat die IBS somit Genüge getan. Und die Kluft zum vorbildlichen Verhalten unseres Sozialpartners, des Hauseigentümverbands Basel-Stadt (HEV), in dieser Frage ist kleiner geworden.