Unzulässige Formulare für MietinteressentInnen
Für eine Mietwohnung kann man sich bei der staatlichen Liegenschaftsverwaltung (IBS) nur dann bewerben, wenn man vorab sein exaktes Einkommen preisgibt und mit Dokumenten belegt. Dies widerspricht diametral sämtlichen Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.
Datenschutz verletzt
Persönliche Daten wie das Einkommen auf den Rappen genau angeben zu müssen, um schon nur auf die Bewerbungsliste für eine staatliche Mietwohnung zu kommen, macht den Staat zum Schnüffelstaat, meinen wir vom MV Basel, weshalb wir die unsoziale und unzulässige Praxis der Staatlichen Liegenschaftsverwaltung scharf kritisieren. MV-Geschäftsleiterin Patrizia Bernasconi hat als Kantonsparlamentarierin die IBS-Affäre nun in den Grossen Rat eingebracht.
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