Statuten & Reglemente

Statuten

Das Wichtigste in Kürze

Beginn der Mitgliedschaft:
Ihr Beitritt beginnt mit der Bezahlung des ersten Mitgliederbeitrages.
Der Jahresbeitrag gilt pro Kalenderjahr (bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres).

Ende der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können jedoch Ihre Mitgliedschaft bis spätestens 30. November auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich kündigen.

Verfügbarkeit unserer Angebote:
Mitgliedern stehen unsere Angebote per sofort zur Verfügung. Ausnahme: Bei der Rechtshilfe besteht eine Karenzfrist von einem Monat.

Rechtshilfe durch unseren Solidaritätsfonds (PHF)

Ihr Mitgliederbeitrag verschafft Ihnen - nach 1-monatiger Karenzfrist - zusätzliche Formen von Rechtshilfe für MieterInnen. Dabei haben Sie mehrere Möglichkeiten der Unterstützung durch unsere Fachleute. Diese sind ab einem gewissen Mehraufwand kostenpflichtig im Rahmen eines kleinen Selbstbehalts.

Die Vermittlung einer Vertrauensanwältin oder eines Vertrauensanwalts erfolgt im Rahmen der persönlichen Mietrechtsberatung. Unsere Fachleute besprechen mit Ihnen, ob für das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt erforderlich ist. Alternativ bieten wir Ihnen gegebenenfalls Coaching und allenfalls Begleitung an Verhandlungen und notwendige Verfahren an. Massgeblich sind die internen Regelungen des MV Basel sowie die PHF-Richtlinien.

Fragen Sie bei uns nach Ihren Möglichkeiten!