24.09.2014
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Basel-Land  | 
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So nicht!

Der Regierungsrat zeigt in seinem Entwurf zur Änderung des Steuergesetztes einmal mehr, dass er sich nur teilweise um die bundesgerichtliche Rechtsprechung kümmert. In klarer Missachtung eines gegen den Kanton gefällten Urteils möchte er die Minimalgrenze des Eigenmietwertes unterschreiten.

Mieterinnen und Mieter müssen ihr ganzes Einkommen versteuern. Wohneigentümer hingegen können die Schuldzinsen sowie die Kosten für den Unterhalt der Liegenschaft von den Steuern abziehen. Zur teilweisen Kompensation müssen sie zwar einen Eigenmietwert einsetzen. Dieser ist aber bei der überwiegenden Mehrheit wesentlich tiefer als die Summe der Abzüge. Als Folge davon bezahlen die Wohneigentümer bei gleichem Einkommen und Vermögen deutlich weniger Steuern als die Mieterinnen und Mieter.


Dieses Steuergesetz steht im Baselbiet nun zur Revision an. Der Regierungsrat hat dazu einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht zwar die längst fällige Reduktion der Unterhaltsabzüge vor, welche Wohneigentümer auf ihrer Steuererklärung einsetzen dürfen. Gleichzeitig werden aber die Eigenmietwerte gesenkt.

Dabei missachtet der Regierungsrat schon wieder die Vorgaben, die das Bundesgericht vorgegeben hat. Die vorgeschlagene Senkung der Eigemietwerte würde bei den Wohneigentümern zu Steuersparnissen von 14 Millionen Franken führen. Der MV BL kann und wird einer solchen Revision nicht zustimmen. Der Regierungsrat wird aufgefordert, sich endlich an der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu orientieren. Es kann nicht hingenommen werden, dass der Kanton weitere Privilegien für Wohneigentümer schafft. Andernfalls müsste der Verband wiederum eine Beschwerde beim höchsten Gericht einreichen.