17.12.2014

Missachtung des Bundesgerichts

Mit der vorgeschlagenen Steuergesetzrevision hält der Regierungsrat einmal mehr an den Steuerprivilegien der Wohneigentümer fest und missachtet weiterhin die bundesgerichtliche Rechtsprechung.

Der Kanton Baselland muss laut Gesetz die Eigenmietwerte, welche die Wohneigentümer versteuern, überprüfen und anpassen. Die nun vom Regierungsrat verabschiedete Vorlage zeigt dabei wenig Gutes: Statt sich an die  Vorgabe des Bundesgerichtes zu halten, welches klar und eindeutig in einem früheren Urteil zur Baselbieter Praxis festhielt, dass „das System der Eigenmietwertbesteuerung ist dabei so auszugestalten, dass die verfassungsrechtliche Limite von 60 Prozent in keinem Fall unterschritten wird“ (BGE 131 I 377) orientiert sich er sich lediglich an einem durchschnittlichen Wert von 60%. Und wo ein Durchschnitt besteht, da gibt es auch Abweichungen und da hilft auch kein Hinweis auf Korrekturmöglichkeiten, die in der Praxis so niemals greifen.

Mit dieser Regelung riskiert der Regierungsrat, dass eine unbekannte Anzahl von Wohneigentümern von einer verfassungswidrigen Privilegierung profitieren wird. Der MV BL erwartet deshalb, dass sich wenigstens der Landrat an den bundesgerichtlichen Vorgaben orientiert und die Vorlage korrigiert. Andernfalls müsste der Kanton wohl ein weiteres Mal vor das höchste Gericht zitiert werden.

Wieso der Regierungsrat hingegen bei den pauschalen Unterhaltsabzüge dermassen von seiner ursprünglichen Vorlage abweicht, bleibt unklar. Offenbar kann es mit der viel zitierten Finanzmisere im Baselbiet nicht so weit her sein, lässt er doch somit zu, dass die Wohneigentümer weitere knapp vier Millionen Franken weniger Steuern bezahlen müssen. In seinem Entwurf argumentierte der Regierungsrat damals noch zu Recht, dass diese Abzüge an die Bundessätze und an die Kantone aus der Umgebung angepasst werden sollten. Da wirkt es schon fast als blanker Hohn, wenn nun ausgerechnet dieser Kanton, der weiter mit seinen überhöhten Abzügen ein Sonderzüglein fährt, nun eine Standesinitiative zur Vereinfachung des Steuersystems lancieren möchte.