24.09.2014
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Basel-Land  | 
News

Liegenschaftssanierungen

Eine eigentliche Sanierungswelle rollt durch das Baselbiet. Viele Mieterinnen und Mieter sind verunsichert und wenden sich an den MV. An den mittlerweile im Wochentakt stattfindenden Informations- und Diskussionsversammlungen beschliessen die Betroffenen meist ein gemeinsames Vorgehen.
Der MV BL hat die wichtigsten Tipps und Informationen in einem Sonderheft zusammengefasst, welches Sie hier beziehen können.

Achtung beim Umbau der Liegenschaft

40 Prozent aller Baselbieter Wohnungen wurden in der Zeit von 1960 und 1980 erbaut. Obwohl die Mieterinnen und Mieter mit ihrem Mietzins auch für den laufenden Unterhalt bezahlen, wird dieser in der Regel kaum ausgeführt. Viele Wohnungen weisen deshalb einen gewissen Sanierungsbedarf auf. Dieser wird durch die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt zusätzlich massiv angeheizt. Einerseits erhalten Investoren als Folge der Tiefzinspolitik der Nationalbank ihr Geld praktisch umsonst, andererseits können sie ihre Kosten aufgrund ihrer aktuellen Marktmacht relativ einfach auf die Mietzinsen überwälzen. Umso wichtiger deshalb, dass sich die betroffenen Mieterinnen und Mieter gemeinsam mit dem MV zur Wehr setzen.

Umbauarbeiten und Liegenschaftssanierungen führen in der Regel zu massiven Einschränkungen während der Bauzeit und zu einer anschliessenden Erhöhung des Mietzinses. Doch auch hier verfügen Mieterinnen und Mieter über einige Rechte, die es zu wahren und wenn immer möglich auch auszubauen gilt. Alle notwendigne Informationen und Tipps zum Vorgehen finden Sie im Themenheft "Umbauten und Sanierungen".

Auf Einladung des MV BL finden in den entsprechenden Liegenschaften gemeinsam mit den Betroffenen wenn immer möglich Informations- und Diskussionstreffen statt. An diesen beschliessen die Mieterinnen und Mieter meist ein gemeinsames Vorgehen und wünschen eine Unterstützung durch die Fachleute des MV BL. Auf diesem Weg konnte schon manch überzogener Mietzinsaufschlag reduziert werden. 

Weitere Informationen zu unseren Gruppenfällen finden Sie hier >>