Birsweg 10 - 18 in Dornach
28.10.2014

Energiegesetz BL

Der MV BL unterstützt das Ziel einer deutlichen Reduktion des Energieverbrauches sowie des CO2 Ausstosses. Allerdings kann es nicht angehen, dass die Energiewende einseitig von den Mieterinnen und Mietern finanziert wird. Insbesondere bei der neu zu schaffenden Abgabe auf nicht erneuerbarer Energie herrscht noch hoher Klärungsbedarf.

Der MV BL unterstützt den Grundgedanken des Entwurfs des neuen Energiegesetzes, wonach die deutliche Reduktion des Energieverbrauchs und des CO2 Ausstosses zentrale Forderungen darstellen. Die Energiewende muss umgehend in Angriff genommen werden. Dazu braucht es aber nebst dem Gebäudebereich auch eine Strategie für die Mobilität, wird in diesem Bereich in etwa eine gleiche Menge Energie verbraucht.

Aktuell unklar ist für den MV BL die vorgesehene Abgabe auf den Verbrauch von nicht erneuerbarer Energie. Diese soll gemäss dem vorgeschlagenen Gesetzestext vom „Endverbraucher“ übernommen werden. Falls damit die Mieterinnen und Mieter gemeint sind, die die entstehenden Kosten in ihrer verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung verrechnet erhalten, so spricht sich der Verband in aller Deutlichkeit gegen die Vorlage aus. Es kann nicht angehen, dass Mieterinnen und Mieter über die Jahre hinweg eine Abgabe finanzieren, die anschliessend an die Hauseigentümer ausbezahlt wird. Auch hätten diese so gar keinen Anreiz, ihre Heizung umzustellen, könnten sie doch einfach die erhöhten Kosten weitergeben. 

Stattdessen verlangt der MV BL eine Vorlage, welche in aller Deutlichkeit formuliert, dass die zusätzlichen Kosten vollumfänglich vom Eigentümer der Liegenschaft getragen werden müssen.

Bei der Verteilung der Fördergelder muss zwingend darauf geachtet werden, dass diese gezielt eingesetzt werden und dass die sozialpolitisch unerwünschten Folgen der Liegenschaftssanierungen aufgefangen werden. Wie ein regierungsrätlicher Zwischenbericht aus dem Jahre 2012 zeigt, werden mit dem aktuellen Programm in erster Linie Hauseigentümer gefördert, was sich ja auch in der „strategischen Partnerschaft“ ausdrückt, welche der Regierungsrat eingegangen ist. Doch es kann nicht angehen, dass unter dem Deckmantel Energiewende eine weitere Umverteilung von Mieterinnen und Mietern hin zu Wohneigentümern stattfindet.