11.05.2017
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Basel-Land  | 
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Absurde Forderungen

Statt ihre Niederlage vor Bundesgericht zu akzeptieren lanciert die Wirtschaftskammer eine erneute Initiative mit absurden und verfassungswidrigen Forderungen.

Nicht nur der Hauseigentümerverband sondern auch die Baselbieter Wirtschaftskammer will ihre Niederlage vor Bundesgericht nicht akzeptieren. Statt die ohnehin in drei Jahren anstehende Überprüfung der Eigenmietwerte abzuwarten lancierten diese Kreise im Mai 2017 eine kantonale Initiative. Darin fordern sie, wen erstaunt's, wiederum eine Senkung der Eigenmietwerte und eine Erhöhung des pauschalen Liegenschaftsabzuges. Auf diesem Weg möchten sie der Staatskasse in den nächsten drei Jahren die Summe von angeblich 50 Millionen Franken vorenthalten. Zusätzlich dazu soll neu der Hauseigentümerverband gemeinsam mit der Steuerverwaltung die notwendigen Bestimmungen umsetzen und überwachen.

Der MV BL hat gegenüber den Medien festgehalten, dass er diese Initiative bekämpfen werde. Einerseits stellt sie pure Zwängerei dar. Andererseits enthält sie die rechtsstaatlich mehr als bedenkliche Forderung, wonach der Hauseigentümerverband per Gesetz die Möglichkeit erhält, der Verwaltung zu diktieren, wie die Wohneigentümer im Einzelfall zu besteuern seien.