31.01.2019
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Basel-Land  | 
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Chance verpasst

Einmal mehr legt die Regierung bein der Wohnbauförderung ein Gesetz vor, welches die tatsächlichen Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht berücksichtigt.

Gemäss dem vorliegenden Entwurf des neuen Wohnbauförderungsgesetzes bezweckt dieses «die Förderung von Wohnraum für Bevölkerungskreise in bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen». Schön und gut, doch dazu ist eine aktive Wohnpolitik nötig, wie sie beispielsweise mit der kantonalen Volksinitiative «Wohnen für alle» gefordert wird. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und wie verschiedene Berichte und Studien sowie auch die täglichen Erfahrungen der Mieterinnen und Mieter zeigen, ist der aktuelle Wohnungsmarkt nicht in der Lage, eine gute und preiswerte Versorgung mit Wohnraum für breite Teile der Bevölkerung zu garantieren. Immer mehr Mieterinnen und Mieter haben zunehmende Schwierigkeiten, eine finanziell tragbare Wohnung zu finden, oder müssen ihre nach einer überzogenen Sanierung verlassen. Genau hier wäre es Aufgabe der öffentlichen Hand, aktiv zu werden und mittels verschiedensten Massnahmen Gegensteuer zu geben.

Auch bleibt unerklärlich wie der Regierungsrat auf die Idee kommen kann, seine hier eingangs erwähnte Zielsetzung nach Förderung von zahlbarem Wohnraum mittels Erhöhung der Bausparprämien sowie der Gewährung der Zusatzverbilligungen zu erreichen. Es ist offensichtlich und auch mit verschiedenen Studien belegt sowie selbst vom Regierungsrat in den Vernehmlassungsunterlagen richtig beschrieben, dass mittels Bausparprämien in erster Linie Mitnahmeeffekte erzielt werden und kein neuer Wohnraum geschaffen wird. Auch zeigt der Vergleich mit andern Kantonen und auch verschiedene Untersuchungen im Zusammenhang mit dem einstigen steuerbefreiten Bausparen, dass die Entwicklung der Wohneigentumsquote von ganz andern Faktoren abhängt. Nichts zur Zielerreichung beitragen vermögen auch die in der Vorlage erwähnten Zusatzverbilligungen. Da diese zwingend an das Eidgenössische Wohneigentumsförderungsgesetz (WEG) gebunden sind, das Gesetz aber in den nächsten Jahren ausläuft, handelt es sich hier um eine eigentliche Nullmassnahme.

Der Mieterinnen- und Mieterverband kann sich einzig mit den vorgeschlagenen Instrumenten zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus einverstanden erklären und hofft, dass die nun zur Diskussion stehenden Massnahmen anschliessend  von den Genossenschaften auch tatsächlich ergriffen werden.