30.03.2015
-
Basel-Land  | 
News

Gerechtere Steuern für Mieterinnen und Mieter

Mieterinnen und Mieter müssen ihr ganzes Einkommen versteuern. Ihnen bleiben dabei nur ganz wenige und nur ganz kleine Abzugsmöglichkeiten. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer können hingegen die Schuldzinsen sowie die Kosten für den Unterhalt der Liegenschaft von ihren Steuern abziehen. Zur teilweisen Kompensation müssen sie zwar einen Eigenmietwert einsetzen. Dieser ist aber bei der überwiegenden Mehrheit wesentlich tiefer ist, als die Summe der Abzüge. Als Folge davon bezahlen die Wohneigentümer bei gleichem Einkommen und Vermögen deutlich weniger Steuern als die Mieterinnen und Mieter.

Der MV BL führt seit geraumer Zeit eine engagierte Auseinandersetzung gegen diese steuerliche Ungleichbehandlung , die im Baselbiet besonders ausgeprägt ist. Aus diesem Grund ist er auch vor einigen Jahren an das Bundesgericht gelangt, welches ihm auf der ganzen Linie recht gab. In seinem Aufsehen erregenden Urteil bezeichnete das höchste Gericht die damalige Baselbieter Steuerregelung als „missbräuchlich, „verfassungswidrig“ und „willkürlich“ und forderte den Kanton auf, sein Steuergesetz umgehend zu ändern. 

Im März 2015 beschliesst der Landrat eine Revision des Steuergesetzes. Damit werden die Eigenmietwerte und auch die Pauschalabzüge für den Liegenschaftsunterhalt gesenkt. Unter dem Strich führt dies dazu, dass die Einhaltung eines Bundesgerichtsentscheides zur Begrenzung der Pauschalbazüge mit der Missachtung eines anderen Bundesgerichtsentscheides zur Untergrenze des Eigenmietwertes finanziert wird, was sich nur als klassischen Kuhhandel bezeichnen lässt. Da diese Revision gemäss regierungsrätlichen Zahlen einkommensneutral ist, verzichtet der MV auf ein Referendum, kündet aber eine Einagabe an das Bundesgericht an.

Der Landrat stimmt der Revision des Steuergesetzes zu. Somit werden die Eigenmietwerte und auch die Pauschalabzüge für den Liegenschaftsunterhalt gesenkt. Unter dem Strich heisst das, dass die Einhaltung eines Bundesgerichtsentscheides zur Begrenzung der Pauschalbazüge mit der Missachtung eines anderen Bundesgerichtsentscheides zur Untergrenze des Eigenmietwertes finanziert wird, was der MV in einer Medienmitteilung als klassischen Kuhhandel bezeichnet. Da diese Revision gemäss regierungsrätlichen Zahlen einkommensneutral ist, verzichtet der MV auf ein Referendum, kündet aber die bundesgerichtliche Überprüfung an.