19.03.2015

Ein klassischer Kuhhandel

Mit der Steuergesetzrevision hält das Baselbiet an den Privilegien der Wohneigentümer fest und missachtet wiederum die bundesgerichtliche Rechtsprechung.

Die Steuergesetzrevision stellt einmal mehr einen klassischen Kuhhandel dar, bei dem die Mieterinnen und Mieter die geprellten sind. Aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung muss der Kanton BL die viel zu hohen Pauschalabzüge für den Liegenschaftsunterhalt senken. Während im Entwurf noch von einer Angleichung an die Nachbarkantone die Rede war, wurden diese Sätze nur noch höchst minimal reduziert und es ist keine Spur einer wirklichen Anpassung ersichtlich.

Diese Einhaltung eines Bundesgerichtsentscheides lassen sich die Wohneigentümer mittels der bewussten Missachtung eines anderen Entscheides finanzieren. Gemäss den vorliegenden Zahlen würde die Senkung der Pauschalabzüge zu Mehreinnahmen beim Kanton von 9 Millionen Franken führen. Statt dass diese nun auch wirklich in die Kantonskasse kommen, werden sie auf Grund der Senkung der Eigenmietwerte gleich wieder an die Wohneigentümer zurückgegeben und dies auf eine rechtlich mehr als schiefe Art.

Das Bundesgericht hat sich mehrfach mit der Ausgestaltung der Eigenmietwerte befasst und hat dabei unter anderem auch in einem Urteil gegen den Kanton BL klar festgehalten, „dass die Eigenmietwertbesteuerung so auszugestalten sei, dass die verfassungsrechtliche Limite von 60% in keinem Fall unterschritten wird.“ In der Vorlage wird nun nicht ein minimaler Wert von 60%, sondern lediglich ein Durchschnitt in dieser Höhe angestrebt. Doch ein Minimum ist kein Durchschnitt. Als Folge werden sich rund die Hälfte aller Eigenmietwerte unter der bundesgerichtlichen Vorgabe befinden. Daran mag auch die im Steuergesetz beschriebene Bestimmung, dass der Eigenmietwert im Einzelfall von Amtes wegen auf die 60% erhöht wird, nichts ändern.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass die Gesetzesänderung bis zur nächsten Überprüfung Bestand haben muss. Mittelfristig wird es zu einer Zinswende kommen und diese wird auch bei den Einfamilienhäusern zu einem Mietanstieg führen. Aus diesem Grunde braucht es bei den Eigenmietwerten jetzt einen gewissen Spielraum, der in dieser Vorlage nicht gegeben ist.

Der MV hat stets auf dieses verfassungswidrige Vorgehen hingewiesen. Offenbar muss der Verband ein weiteres Mal an das Bundesgericht gelangen, damit Regierung und Parlament zur Raison gebracht werden können.