19.10.2017
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Basel-Land  | 
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Nichts als Zwängerei

Die vom Hauseigentümerverband und der Wirtschaftskammer eingereichte kantonale Volksinitiative stellt eine weitere rechtsstaatlich und politisch höchst bedenklich Zwängerei dar.

Unter dem schönfärberischen Titel „Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten“ haben Hauseigentümerverband und kantonale Wirtschaftskammer eine Volksinitiative eingereicht. Doch entgegen diesem Titel geht es hier nicht etwa um eine Reduktion von allgemeinen Wohnkosten, von der auch Mieterinnen und Mieter profitieren könnten. Das Ziel dieses Begehrens besteht stattdessen einzig und alleine in der Reduktion der Steuern, welche Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer bezahlen müssen. Offenbar haben die Initianten ihre anfangs Jahr vor Bundesgericht erlittene Niederlage noch immer nicht verdaut und versuchen nun auf diesem Weg, verlorenen Privilegien wieder zurück zu gewinnen.

Die von den Initianten verlangte Gesetzesänderung hätte zur Folge, dass Wohneigentümer jährlich rund 16 Millionen Franken weniger an Steuern bezahlen müssen. Doch wer die finanzpolitische Lage und die entsprechenden Diskussionen kennt, weiss sehr wohl, dass weder der Kanton noch die Gemeinden auf dieses Geld verzichten können. Es besteht deshalb die Gefahr, dass wenn die einen weniger bezahlen, die andern, und dass sind in diesem Fall die Mieterinnen und Mieter, entsprechend mehr bezahlen. Oder der Kanton und die Gemeinden bauen weiterhin Leistungen ab, was zu verstärkten Belastungen der Bevölkerung führt.

Aber es sind nicht nur die finanzpolitischen Gründe, weshalb diese Forderungen zurückgewiesen werden müssen. Das Bundesgericht hat im Januar dieses Jahres einmal mehr und unmissverständlich festgehalten, dass die Gesetzgebung so auszugestalten sei, dass der Eigenmietwert in keinem Fall unter die minimale Schwelle von 60% fallen darf. Genau dies war bei der von ihm zurückgewiesenen Revision nicht der Fall und es bestehen grosse Zweifel, dass dies auch bei der nun vorliegenden Gesetzesänderung nicht zutrifft. Weiter verlangen die Initianten eine Erhöhung der Abzüge, welche Eigentümer für ihren Liegenschaftsunterhalt (wohlverstanden selbst dann, wenn sie gar keinen leisten) vornehmen können. Neu sollen diese auf 28% bzw. auf 18% des Eigenmietwertes festgesetzt werden und sich somit auf einer Höhe befinden, welche vom Bundesgericht irgendwo zwischen „ausgesprochen hoch“ und „geradezu unhaltbar hoch“ bezeichnet wurde. Gut möglich also dass aufgrund dieser Sturheit der MV BL einmal mehr das Bundesgericht mit einer Beschwerde um die Überprüfung einer Baselbieter Steuergesetzesänderung bitten muss.

Doch dem leider noch lange nicht genug. Gemäss Gesetz muss der Kanton ohnehin und unabhängig von dieser Initiative die Eigenmietwerte im Jahre 2019 überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Somit wären Teile der nun verlangten Änderungen im Falle einer Annahme bereits nach einen Jahr bereits wieder Makulatur. Ebenfalls gut möglich, dass auf eidgenössischer Ebene endlich der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beschlossen wird, haben sich doch die zuständigen Kommissionen des Nationalrats und auch des Ständerats im Grundsatz einstimmig für diesen schon längst überfälligen Wechsel ausgesprochen. Selbst wenn dieser noch nicht unter Dach und Fach ist, so wäre es nichts als angebracht, zuerst den Ausgang dieser Beratung abzuwarten und nicht Forderungen aufzustellen und Volksabstimmungen zu verlangen, welche plötzlich überflüssig werden.